Auch positive Reaktionen
Zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Interessenvertretungen haben sich am Dienstag zu den vom Ministerrat beschlossenen Änderungen bei der Registrierkassenpflicht geäußert. Neben positiven Reaktionen gab es auch Kritik: vor allem an den mit dem Maßnahmenpaket eingeführten „Privilegien für politische Parteien und deren Vorfeldorganisationen“.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
NEOS bezeichnete das als „Parteienförderung durch die Hintertür“. Die „hierzulande ohnehin exorbitant hohe Parteienförderung“ werde über „diese unverständliche Ausnahme noch weiter aufgefettet“, so NEOS-Bundesgeschäftsführer Feri Thierry am Dienstag in einer Aussendung.
Gastronomen nicht zufrieden
Kritik kommt auch von den österreichischen Wirten. Die Entlastungen mit einem „Freibrief zum Veranstalten von Festen für die politischen Parteien zu verknüpfen ist sicher nicht im Sinne unserer Betriebe“, so der Obmann des Fachverbandes Gastronomie, Mario Pulker, am Dienstag einer Aussendung.
Konkret geht es darum, dass nun auch für politische Parteien die gleichen Regeln wie für gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts - wie Feuerwehren - gelten sollen, mit der Einschränkung, dass eine steuerliche Begünstigung nur für ortsübliche Feste zusteht und bis zu 15.000 Euro Jahresumsatz - statt 30.000 Euro für Vereine.
Generelle Freigrenze von 30.000 Euro gefordert
Gegen diese Gleichstellung sprachen sich Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und die Spartenobfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Petra Nocker-Schwarzenbacher, aus. Abgelehnt wurde von ihnen auch die generelle Ausweitung von steuerlichen Begünstigungen für Vereinsfeste von 48 Stunden auf 72 Stunden sowie die Festschreibung der Begünstigung für Kantinen von gemeinnützigen Vereinen für 52 Tage und maximal 30.000 Euro pro Jahr. „Hier muss es in der parlamentarischen Behandlung jedenfalls noch zu Änderungen kommen“, forderte Nocker-Schwarzenbacher.
Leitl und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) bedauerten, dass es nicht zur generellen Anhebung der Umsatzschwelle für die Registrierkassenpflicht auf 30.000 Euro für alle Unternehmen kam. Weiteres Erleichterungspotenzial für Unternehmen sah Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der KWT, bei der Belegerteilungspflicht, die für Kleinstbeträge bis zu zehn Euro entfallen sollte.
„Positives Zeichen für Wirtschaft“
„Die angekündigten Maßnahmen sind zwar nicht der große Wurf, im Detail sind die Änderungen jedoch als positives Zeichen für die Wirtschaft zu bewerten“, so Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands (SWV).
Dass auch für Almhütten die „Kalte-Hände-Regelung“ von 15.000 auf 30.000 Euro ausgeweitet wurde und unabhängig vom Hofumsatz angewendet wird, helfe der Almwirtschaft und dem Tourismus, so ÖVP-Bauernbund-Präsident Jakob Auer. In der täglichen Praxis seien die Regeln jetzt durchaus anwendbar. Vor allem die Erleichterungen für die Wirte und der praktikablere Umgang mit der Registrierkasse seien ein wichtiges Signal für die heimischen Tourismusbetriebe, so auch SPÖ-Tourismussprecher Max Unterrainer.
„Die Entschärfungen bei den bäuerlichen Brauchtumsfesten, Vereinen, Wirten, Feuerwehren und Pfarren waren unumgänglich, denn es kann nicht sein, dass wir das gesellschaftliche Leben am Land durch gesetzliche Konstruktionen abschaffen“, so der Präsident des Weinbauverbandes, Johannes Schmuckenschlager.
Team Stronach: „Unausgegoren“
Positive Reaktionen kamen auch von den für die über 122.000 Vereine zuständigen Ministern Wolfgang Sobotka (ÖVP, Inneres) und Hans Peter Doskozil (SPÖ, Verteidigung und Sport). Er unterstrich die „Wichtigkeit und große gesellschaftspolitische Bedeutung der Freiwilligenarbeit in Österreich, zum Beispiel bei den Freiwilligen Feuerwehren, Musik- oder Sportvereinen“. In Österreich gebe es 31.106 Sportvereine mit etwa 4,6 Mio. Mitgliedern.
Für das Team Stronach (TS) ist die Registrierkassenpflicht dagegen noch „unausgegoren“. Klubobmann Robert Lugar forderte das Aussetzen der Regelung und Neuverhandlung. Verlangt wird auch die Wiedereinführung der „Festwirte-Regelung“, bei der der Veranstalter mit einem Wirt zusammenarbeitet und über diesen auch die Getränke bezieht.
Links: