EuGH: Kein Kindergeld für EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht
EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute in Luxemburg verkündeten Urteil und wies damit die Klage der EU-Kommission gegen Großbritannien ab.
Der Entscheidung zufolge werden arbeitslose EU-Ausländer durch die Regelung zwar mittelbar diskriminiert. EU-Staaten dürften aber ihre Finanzen „schützen“, hieß es zur Begründung.
EU-Bürger dürfen generell für drei Monate in ein anderes Mitgliedsland ziehen, um dort Arbeit zu suchen. Finden sie keine Arbeit, haben sie auch keinen Anspruch auf Aufenthalt. Die EU-Kommission erhob Klagen, nachdem sich arbeitslose EU-Ausländer in Großbritannien darüber beschwert hatten, dass ihnen mit der Begründung, sie hätten kein Aufenthaltsrecht, soziale Leistungen verwehrt wurden.
Nationale Systeme bleiben bestehen
Der EuGH wies nun darauf hin, dass die EU-Verordnung „kein gemeinsames System der sozialen Sicherheit“ schaffe, sondern unterschiedliche nationale Systeme bestehen lasse. Deshalb spreche auch nichts dagegen, wenn Sozialleistungen an arbeitslose EU-Ausländer von einem rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmeland abhängig gemacht würden.
Diese Ungleichbehandlung gegenüber den Staatsangehörigen sei zulässig, um die Finanzen des Aufnahmemitgliedsstaats zu schützen, hieß es im Urteil.