VfGH räumt Kalender für Hofburg-Wahlanfechtung frei
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) räumt nun seinen Kalender leer, um sich prioritär der Anfechtung der Bundespräsidentschaftswahl durch die FPÖ widmen zu können. Daher werden alle im Juni angesetzten öffentlichen mündlichen Verhandlungen abgesagt, teilte das Höchstgericht heute mit.
Das Innenministerium weitete unterdessen seine Anzeigen wegen der Briefwahlauszählung aus, erfuhr die APA in der Wahlabteilung.
„Naturgemäßg“ Priorität
Der VfGH betonte, dass das Verfahren zur Bundespräsidentenwahl „naturgemäß“ Priorität habe. „Wir bemühen uns, daneben auch möglichst viele Verfahren der ursprünglichen Tagesordnung zu erledigen. Der Schwerpunkt ist aber ein anderer.“
Auf die ursprünglich geplanten öffentlichen Verhandlungen wird daher verzichtet. Das betrifft den Termin zum Jagdgesetz am 14. Juni, zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz am 16. Juni, zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz am 20. und zur Kürzung der OeNB-Sonderpensionen am 21. Juni.
Ministerium: Ausweitung auf „alle“ von FPÖ genannten Bezirke
Das Innenministerium hatte bereits im Mai den Verdacht auf „Unregelmäßigkeiten“ in sechs Bezirken bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Diese Anzeigen wurden nun ausgeweitet auf „alle Bezirke, die in der Anfechtung der FPÖ genannt werden“, sagte Robert Stein, Leiter der Bundeswahlbehörde.
Konkret zu den Anzeigen äußerte er sich nicht, die weiteren Schritte würden nun der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft obliegen.
Sobotka führt Gespräche über Briefwahlreform
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) kündigte unterdessen an, Reformen bei der Briefwahl anzudenken. Ein erstes Treffen zu diesem Thema mit Verfassungssprechern, Wahlbehördenleitern und Städte- und Gemeindebund soll es am Mittwoch geben, bestätigte seine Sprecherin einen „Kurier“-Bericht.
Es gehe um Reformen im „Vollzug“, betonte sie, die Abschaffung der Briefwahl stehe nicht zur Debatte. „Die Briefwahl ist eine gute Angelegenheit, zu der wir stehen“, so Sobotkas Sprecherin.
Was nach der Wahl diskutiert werde, seien auch keine Manipulationen, wohl aber die Verletzung von formalen Vorgaben - Stichwort vorzeitiges Öffnen, Auszählen, eventuell rechtswidriges „Vorsortieren“. Daher wolle man sich um eine mögliche Reform der Vollzugsvorschriften kümmern - „unabhängig von der Anfechtung“, wie im Ministerbüro betont wird.