Ball liegt nun beim VfGH
Die FPÖ ficht die Bundespräsidentschaftswahl an, konkret die Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp dem von den Grünen unterstützen Alexander Van der Bellen unterlegen ist. Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt, bestätigte Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch auf Anfrage der APA.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Sie ist sehr umfangreich, 150 Seiten hat Parteichef Heinz-Christian Strache eingereicht. Darin finden sich teils bekannte, teils unbekannte Vorwürfe betreffend Unregelmäßigkeiten vor allem beim Umgang mit den Wahlkarten, berichtete Neuwirth. In der Stichwahl am 22. Mai hatte sich Van der Bellen gegen Hofer durchgesetzt, das allerdings relativ knapp mit 30.863 Stimmen Vorsprung und in Summe 50,35 Prozent. Die Briefwahlstimmen nutzten vor allem Van der Bellen.

ORF.at
Strache spricht von weiteren Unregelmäßigkeiten
Er habe bereits am Samstag im Ö1-„Journal zu Gast“ gesagt, die Wahrscheinlichkeit für eine Anfechtung liege über 50 Prozent, so Strache zu Beginn einer Pressekonferenz mit dem ehemaligen FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer am Mittwoch. In den letzten Tagen habe man noch von weiteren Unregelmäßigkeiten erfahren, so Strache weiter. Für die vielen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten sei man den Wählerinnen und Wählern dankbar. Man habe eidesstattliche Erklärungen zu Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten erhalten.
Beispiel Waidhofen/Ybbs
Waidhofen/Ybbs wird immer wieder als Beispiel genannt. Das Waidhofen/Ybbs-Resultat enthielt falsche Zahlen und wurde korrigiert. Für Waidhofen war eine Wahlbeteiligung von 146,9 Prozent ausgewiesen worden - weil für abgegebene, gültige und die Stimmen der Kandidaten nicht das Urnen- und das Briefwahlergebnis addiert wurden, sondern zweimal das Urnenergebnis erfasst wurde. Am Stärkeverhältnis von Van der Bellen und Hofer ändere das aber nichts, erläuterte der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein. Das Resultat wurde mit der Sitzung der Bundeswahlbehörde am 1. Juni korrigiert.
Strache gibt sich empört
„Das Ausmaß ist mehr als erschreckend und mehr als relevant.“ In 82 Bezirkswahlbehörden orten die Freiheitlichen bei der Auszählung Mängel von unterschiedlicher Qualität. Dabei geht es um zu frühe Vorsortierung der Wahlkarten, zu frühe Öffnung der Wahlkartenkuverts oder eine zu frühe oder von nicht berechtigten Personen durchgeführte Auszählung der Briefwahlstimmen.
In weiteren Bezirkswahlbehörden seien falschfarbige Stimmkuverts an die Wähler verschickt worden, die dann bei der Stimmabgaben zum Teil als nichtig bzw. ungültig oder aber auch als gültig gewertet wurden. Insgesamt 94 von 117 Bezirkswahlämtern seien bei der Auszählung der Briefwahlstimmen Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden, sagte Strache weiter. So seien in Dutzenden Fällen vor Eintreffen der Wahlkommission die Wahlkarten vorsortiert gewesen. Das betreffe nicht weniger als 573.275 Wahlkarten. Insgesamt würden die Verfehlungen schwer wiegen, so Strache: „Man nimmt das mit offenem Mund und fassungslos zur Kenntnis.“
„Kein ausreichendes Demokratieverständnis“
„Ein jeder hat ein komisches Gefühl“, sagte Strache über den knappen Ausgang. Es ist aus seiner Sicht offen, ob der VfGH eine Wahlwiederholung oder eine Teilwiederholung der Wahl verlangen werde. „Wenn es durch unzählige Hinweise zu so einem Ergebnis kommt, dass wir so ein Desaster feststellen müssen, können wir das nicht hinnehmen.“ Derartige Vorkommnisse könnten nicht als „irrelevant für den Wahlausgang vom Tisch gewischt werden. Wer darüber hinwegsieht und zur Tagesordnung übergeht, der hat kein ausreichendes Demokratieverständnis.“
„Kein schlechter Wahlverlierer“
Es sei auch die Verantwortung dem Rechtsstaat gegenüber. Strache ortete „Unzulänglichkeiten zum Quadrat“. Man sei kein schlechter Wahlverlierer, so Strache. „Da geht es um die Grundfesten der Demokratie, die gesichert sein müssen“, so der Parteichef weiter. Es gebe massiven Handlungsbedarf. Strache wies auf bereits bekannte Fälle hin. Ohne diese Fehler und Übertretungen hätte Hofer Präsident werden können, so Strache.
Böhmdorfer: Nur Spitze des Eisberges
Böhmdorfer sagte, die in der Anfechtung angeführten Unregelmäßigkeiten würden wohl nur „die Spitze des Eisberges“ darstellen. Er betonte, dass die Partei nicht die gesamte Anfechtung veröffentlichen könne, um die Ermittlungen nach den Anzeigen durch das Innenministerium wegen Unregelmäßigkeiten bei einigen Bezirkswahlbehörden nicht zu behindern.
Insgesamt wurden drei Anfechtungen beim VfGH eingebracht - eine von ihm, Strache, selbst als Zustellungsbevollmächtigtem, eine von Hofer und eine dritte von einem „Wähler und Bürger“. Man fechte nicht um der Anfechtung willen an, so Strache und Böhmdorfer unisono. Es gebe Systemfehler, so Böhmdorfer weiter. Schlampereien hätten sich in den letzten Jahrzehnten eingebürgert. Er sprach sich generell für eine Reform des Wahlsystems aus.
Wettern gegen die Briefwahl
Seit der Stichwahl brachte die FPÖ immer wieder mutmaßliche Unregelmäßigkeiten vor, die ihr zugetragen wurden. Sie betrafen vor allem die verfrühte Öffnung von Briefwahlkuverts bzw. die Auszählung der Wahlkarten. Zur Prüfung, ob die Wahlbehörden in einem steirischen (Südoststeiermark), einem niederösterreichischen (Wien-Umgebung) und vier Kärntner Wahlbezirken (Villach-Land, Villach-Stadt, Hermagor und Wolfsberg) damit Amtsmissbrauch begangen haben, hat das Innenministerium die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet.
Die FPÖ nutzte indes diese Unregelmäßigkeiten auch dafür, gegen die Briefwahl zu wettern, da der Anteil der Briefwahlwähler für die FPÖ relativ gering ist. Strache kritisierte auch in der Pressekonferenz am Mittwoch erneut die Briefwahl scharf. Sie sei ein systemischer Fehler. Der burgenländische FPÖ-Landesparteiobmann Johann Tschürtz begrüßte am Donnnerstag die Wahlanfechtung - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Hofer: Pannen nachgehen
Hofer sagte im Ö1-Mittagsjournal am Mittwoch, man müsse eben den Pannen nachgehen. Die Lage sei schwierig für ihn und auch für Van der Bellen, meinte Hofer. Aber man müsse den Pannen nachgehen, wesentlich sei vor allem die vorzeitige Öffnung von Kuverts. Die Wahlkommission könne nicht prüfen, ob vorher etwas geändert wurde. Was die Konsequenz einer erfolgreichen Anfechtung wäre, müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden. „Eine Neuauszählung allein wird es nicht sein“, meinte er. Und: „Wenn man das anerkennt, was vorgefallen ist, dann dreht es das Ergebnis.“
Entscheidung vor Angelobung
Eine Neuauszählung oder Neuaustragung einer Wahl kann nur der VfGH anordnen - und die Überprüfung durch diesen können bei der Bundespräsidentschaftswahl nur Kandidaten beantragen. Inhaltlich befasst sich der VfGH mit einer solchen Anfechtung nur, wenn das Ergebnis ohne den behaupteten Verstoß gegen die Wahlordnung anders ausgefallen wäre - im konkreten Fall also, wenn ohne die behaupteten Fehler Hofer Bundespräsident hätte werden können.
Bei der Anfechtung müssen die Höchstrichter - laut Bundespräsidentenwahlgesetz Paragraf 21 - „längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung“ entscheiden. Die Entscheidung sollte also spätestens am 6. Juli vorliegen, zwei Tage vor der geplanten Angelobung Van der Bellens durch die Bundesversammlung am 8. Juli.
Links: