Türkei beschließt Aufhebung der Immunität

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Das türkische Parlament hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für die Aufhebung der Immunität von mehr als einem Viertel der Abgeordneten gestimmt. Für den Vorstoß der islamisch-konservativen AKP von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan votierten heute in Ankara 373 der 550 Abgeordneten, berichtete das Parlamentsfernsehen.

Der Schritt richtet sich vor allem gegen die Fraktion der prokurdischen Partei HDP. Erdogan wirft den HDP-Abgeordneten vor, der „verlängerte Arm“ der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu sein. Erdogan hatte dazu aufgerufen, ihre Immunität aufzuheben.

138 Abgeordnete dagegen

Die Aufhebung der Immunität geschieht über eine befristete Verfassungsänderung. Konkret stimmten die 373 Abgeordneten dafür, einen Satz aus Artikel 83 für jene 138 Mitglieder der Nationalversammlung auszusetzen, denen Straftaten vorgeworfen werden.

Der Satz besagt: „Ein Abgeordneter, der vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen haben soll, darf nicht festgenommen, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden, wenn die Versammlung nicht anderweitig entscheidet.“ 138 Abgeordnete stimmten dagegen.

Weg für Strafverfolgung frei

Damit ist der Weg für eine Strafverfolgung frei. Die HDP befürchtet die Festnahme von Abgeordneten ihrer Fraktion, gegen die vor allem Terrorvorwürfe erhoben werden. Parlamentarier anderer Parteien sehen sich Anschuldigungen wie Amtsmissbrauch ausgesetzt.

Die 138 Abgeordneten, denen die Immunität entzogen wird, verteilen sich auf alle vier Parteien im Parlament: Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu gehören 27 zur AKP (317 Sitze), 51 zur Mitte-links-Partei CHP (133 Sitze), 50 zur HDP (59 Sitze) und neun zur ultrarechten MHP (40 Sitze). Außerdem soll der einzigen parteilosen Abgeordneten die Immunität entzogen werden.