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Vorstoß für „Fairnessmechanismus“

Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen automatischen Asylmechanismus im Zuge der Reform des Dublin-Systems vorgeschlagen. Wer nicht mitmacht, müsste 250.000 Euro Strafe pro Flüchtling bezahlen. Außerdem genehmigte die Kommission die Fortsetzung der Grenzkontrollen für sechs Monate, allerdings nicht auf dem Brenner.

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Mit dem nunmehr vorgeschlagenen korrektiven „Fairnessmechanismus“ will die EU-Kommission die EU-Staaten zu mehr Solidarität bei der Flüchtlingsverteilung zwingen. Beschlossen werden müssen die Vorschläge aber von den Innenministern und dem Europaparlament.

Referenzgröße aus Größe und Wirtschaftsleistung

Entsprechende Referenzwerte zur Aufnahme von Asylwerbern sollen für alle EU-Staaten aufgrund der beiden Kriterien Bevölkerungsgröße und Wirtschaftsleistung errechnet werden, die zu je 50 Prozent gewichtet würden.

„Wenn die aktuelle Flüchtlingskrise eines gezeigt hat, dann das, dass der Status quo des gemeinsamen europäischen Asylsystems keine Option ist“, sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. Überschreiten die Asylanträge den jeweiligen Referenzwert eines EU-Staates zu 50 Prozent, soll der Umverteilungsmechanismus künftig automatisch einsetzen.

Umstrittene Vorschläge der EU-Kommission

Die EU-Kommission will Flüchtlinge künftig fair in Europa verteilen. Jene Staaten, die sich nicht beteiligen wollen, sollen pro nicht aufgenommenem Asylwerber 250.000 Euro zahlen.

Großbritannien, Irland und Dänemark müssen aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht mitmachen, für sie würde das bestehende Dublin-System weiterbestehen. Auch die bisher beschlossene, aber nur schleppend vorankommende Umverteilung von 160.000 Flüchtlingen in der EU soll nach den bisherigen Quoten weiterhin fortgesetzt werden. Der neue Mechanismus könnte drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Dublin-Verordnung starten, hieß es in EU-Kreisen.

Freikauf begrenzt und zeitlich befristet

Freikaufen von ihrer Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen könnten sich die EU-Staaten nur „unter außergewöhnlichen Bedingungen, wenn einzelne Mitgliedsländer nicht in der Lage wären, ihren fairen Anteil zu übernehmen“, sagte EU-Kommissionsvize Frans Timmermans.

Der Freikauf wäre begrenzt und zeitlich befristet. Mit Geld allein wäre das Problem nicht zu lösen, sagte Timmermans. Er konzedierte, dass die 250.000-Euro-Strafe bei der Nichtaufnahme eines Asylwerbers für ein EU-Land schon „teuer“ wäre. „Aber ich glaube, um Solidarität mit denjenigen Staaten zu zeigen, die sich das aufbürden, ist das nicht zu viel verlangt.“

„Schritt in die richtige Richtung“

Das Innenministerium bezeichnete den EU-Vorstoß als „Schritt in die richtige Richtung“. Schwierigkeiten habe man lediglich mit der Ausweitung des Familiennachzuges, so Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck am Mittwoch. Man sehe Schwierigkeiten bei der Ausweitung des Begriffs der Kernfamilie. Die EU-Kommission will künftig Familienzusammenführung auch für Geschwister ermöglichen. Dennoch werde die nötige Annahme des Kommissionsvorschlags durch den EU-Staaten „nicht an Österreich scheitern“, sagte Grundböck.

Keine Genehmigung für Brenner-Kontrollen

Die EU-Kommission genehmigt Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen außerdem die Fortsetzung ihrer Grenzkontrollen im Schengen-Raum für weitere sechs Monate. Eine entsprechende Empfehlung vom Mittwoch sieht allerdings ausdrücklich vor, dass Grenzkontrollen auf dem Brenner nicht unter diese Genehmigung fallen.

Die Kommission begründete die Verlängerung der anderen Kontrollen mit „schwerwiegenden Mängeln“, die in Griechenland trotz Fortschritten noch immer beim Schutz der EU-Außengrenze bestehen würden. Eine Suspendierung der Schengen-Mitgliedschaft Griechenlands schlägt die EU-Kommission aber nicht vor. Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum ist Artikel 29 im Schengen-Kodex.

„Absolut nicht mit jener Italiens vergleichbar“

Kontrollen auf dem Brenner müssten bei der EU-Kommission extra angemeldet werden und würden auf ihre Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit überprüft, so die EU-Behörde. Österreich dürfe seine Kontrollen nur an der Grenze zu Ungarn und Slowenien fortsetzen. Wie Timmermans erklärte, sei die Situation auf der Balkan-Route „absolut nicht mit jener Italiens vergleichbar“.

Das Innenministerium betonte am Mittwoch einmal mehr, für den Fall eines verstärkten Flüchtlingszuzugs aus Italien auf dem Brenner Grenzkontrollen durchführen zu wollen. Die Entscheidung sei eine „Bestätigung der bisher getroffenen Maßnahmen und die Möglichkeit, das weiter fortzusetzen“, so Grundböck zur APA, aber zugleich „kein Hindernisgrund, neue Maßnahmen (an der Grenze zu Italien, Anm.) bei geänderter Lage einzuführen“.

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