Japans Justiz entschuldigt sich bei früheren Lepra-Kranken
Japans Justiz hat sich für die jahrzehntelange Diskriminierung früherer Lepra-Kranker entschuldigt. Obgleich Lepra bereits seit den 1940er Jahren behandelbar ist, zwang die japanische Regierung noch bis 1996 Lepra-Patienten, völlig isoliert vom Rest der Bevölkerung zu leben.
Auch Justizverfahren wurden aufgrund der unbegründeten Angst vor Infektionen nicht in normalen Gerichtssälen abgehalten, sondern in den Zwangslagern der Patienten. Das sei nicht rechtmäßig gewesen, räumte der Oberste Gerichtshof heute laut Medienberichten ein und bat die Opfer um Entschuldigung.
Bereits 1941 war das erste Medikament zur Behandlung von Lepra entwickelt worden. Dennoch verschärfte die japanische Regierung zwölf Jahre später sogar noch das Gesetz zur Zwangsisolation der Lepra-Kranken aus dem Jahr 1931. Die japanischen Ärzte glaubten damals nicht, dass Lepra heilbar ist.
Untersuchung eingeleitet
Die Betroffenen in den „Sanatorien“ genannten Kolonien waren den Fachleuten ausgeliefert. Japans Staat und Gesellschaft machten diese Menschen zu Aussätzigen, stigmatisiert bis an ihr Lebensende.
Erst 2001 entschuldigte sich der japanische Staat bei den Opfern und räumte ein, dass die jahrzehntelange Isolationspolitik falsch gewesen sei. Viele Betroffene blieben auch nach Abschaffung des Gesetzes 1996 in ihren Kolonien, aus Angst vor andauernder Diskriminierung. 2014 begann auf Verlangen früherer Patienten eine Untersuchung früherer Justizverfahren. Solche Sondergerichte in den isolierten Lepra-Kolonien gab es in den Jahren zwischen 1948 und 1972 in insgesamt 95 Fällen.