FMA schickt Gläubiger in den Süden
Auf Kärnten beginnt eine Klagswelle mit Forderungen in Milliardenhöhe zuzurollen: Weil die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Sonntag den im Raum stehenden Schuldenschnitt für die Heta-Gläubiger beschlossen hat, wird Kärnten nun wohl für seine über Jahre aufgehäuften Landeshaftungen für die Hypo Alpe-Adria in die Pflicht genommen - laut dem Experten Meinhard Lukas am einfachsten gleich per Konkurs.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Der Zivilrechtsprofessor Lukas, Rektor der Linzer Kepler-Universität, sieht die Rechtslage bei den kommenden Klagen der Heta-Gläubiger „völlig offen“ - nicht zuletzt wegen Diskrepanzen zwischen bundesrechtlichen Vorschriften und dem Kärntner Landesholdinggesetz. Aus Lukas’ Sicht wäre am Ende ein Insolvenzverfahren für Kärnten sinnvoller als Einzelexekutionen, um zu klären, welches „verwertbare Vermögen“ es gebe und wie es zu verteilen sei.
„Mehr Rechtssicherheit“ durch Landeskonkursrecht
Das Thema eines Konkurses des Bundeslandes Kärnten steht schon länger im Raum. Das Problem daran: Die Frage, ob und wie ein Bundesland überhaupt Insolvenz anmelden kann, ist bisher vor allem aus verfassungsrechtlicher Sicht unbeantwortet. Noch wäre für die Klärung dieser Frage Zeit, meinte Lukas. Nun noch ein Gesetz für die Insolvenz eines Landes zu schaffen wäre verfassungskonform und vernünftig, wenn das „mehr Rechtssicherheit im gegebenen Rahmen schaffen“ würde, so Lukas.
Ohnehin wird die Zukunft genug Nagelproben für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Causa Hypo bringen. Als rechtliche Vorentscheidung bedeutsam wird etwa die für Herbst erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über das Bankenabwicklungsgesetz (BASAG) sein. Das BASAG ist die zentrale Vorschrift, auf die die Republik ihr Vorgehen in Sachen Hypo stützt. Es könnte allerdings sein, dass es auf die Heta - die als Abbaueinheit keine Bank ist - gar nicht anwendbar ist.
Zwei getrennte rechtliche Achsen
Rechtlich ist nur in einer Hinsicht alles klar: Die Heta gehört der Republik, und mit dem Schuldenschnitt hat die Republik erklärt, dass die Gläubiger nur einen Bruchteil der Schulden zurückbekommen werden. Ob das rechtens ist, werden wohl viele langwierige Prozesse klären. Unabhängig davon bürgte aber Kärnten vor Jahren und Jahrzehnten für alle Verluste, die Käufern von Hypo-Anleihen wann auch immer zustoßen könnten.
„Die Gläubiger werden nun zum Land Kärnten gehen und sagen: ‚Wir möchten gerne unsere Haftungen eingelöst haben‘“, sagte FMA-Chef Klaus Kumpfmüller im Ö1-„Morgenjournal“. Dann müssten Gerichte entscheiden, „ob und in welcher Höhe Kärnten zahlen muss“. Die diversen Verfahren, auch die schon eingebrachten, dürften bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen, sich über viele Jahre ziehen und sehr viel Geld kosten, so die Einschätzung Kumpfmüllers.
Kaiser verhandlungsbereit, Gläubiger kampfbereit
Auch Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) erwartet Klagen mit „sehr langen Verfahren“, hofft aber noch auf eine außergerichtliche Einigung. Entsprechende Verhandlungstermine sind bereits vereinbart, auch die Gläubiger zeigen noch Gesprächsbereitschaft. Der Sprecher des deutschen Bankenverbandes, Michael Kemmer, schloss am Montag nur eines aus - dass man sagen werde: „Schade, wir hätten gerne 100 Prozent gehabt und bekommen nur 46 Prozent - da haben wir halt Pech gehabt.“
Links: