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Bundespräsident „kein Unruhestifter“

Mahnende Worte von Heinz Fischer: Der noch amtierende Bundespräsident hat drei Wochen vor der Hofburg-Wahl seine möglichen Nachfolger vor „Allmachtsfantasien“ gewarnt. Auslöser dafür sind wahlkampfbedingte Diskussionen über die Auflösung des Nationalrats und die Entlassung der Regierung.

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Ein Bundespräsident, der anerkannt werden wolle und um die gute Entwicklung des Landes bemüht sei, der werde „nicht leichtfertig mit einzelnen Artikeln des Landes herumwacheln und die Auflösung des Nationalrats androhen“, sagte Fischer am Samstag in der Ö1-Radioreihe „Im Journal zu Gast“. Ein angemessen agierender Bundespräsident sei nicht Unruhestifter, sondern viel mehr um Beruhigung bemüht.

Sendungshinweis

Bundespräsident Heinz Fischer in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ zum Nachhören auf oe1.ORF.at

Denn den Nationalrat aufzulösen sei keine Kunst. „Aber wenn der Nationalrat wiedergewählt wird, was ist dann?“ Sollte sich der Nationalrat in einer ähnlichen Mandatsverteilung neu konstituieren, stünde der auflösende Bundespräsident schlecht da, so Fischer.

Lautes Nachdenken bei mehreren Kandidaten

Über die Auflösung des Nationalrats dachten bereits mehrere der Kandidaten laut nach. So erwog etwa der grüne Ex-Parteichef, aber als Unabhängiger antretende Kandidat Alexander Van der Bellen eine Auflösung - und zwar für den Fall einer absoluten Mehrheit der FPÖ. Er bezeichnete eine Auflösung aber als „sehr hypothetischen Fall“.

FPÖ-Kandidat Norbert Hofer wiederum meinte zuletzt, er hätte als Bundespräsident bereits im Vorjahr die Regierung entlassen, wenn diese in der Flüchtlingskrise, „bei der Pflege, der Wirtschaft und den Spitälern“ auf ihrem Kurs geblieben wäre. Auch die unabhängigen Kandidaten Irmgard Griss und Richard Lugner wiesen immer wieder auf die Möglichkeit hin, die Regierung zu entlassen - etwa bei mangelndem Reformeifer.

Vorschlag von Regierung notwendig

Laut dem Verfassungsexperten Theo Öhlinger sind die Gedankenspiele der Bewerber über die Entlassung der Regierung oder die Auflösung des Nationalrates allerdings „Machtfantasien, die keinen realen Hintergrund haben“. De facto kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Nationalrat - wohlgemerkt nur auf Vorschlag der Bundesregierung - auflösen. Allerdings darf er oder sie das nur einmal aus dem gleichen Anlass tun. Damit soll in politischen Krisensituationen der Weg zu Neuwahlen geebnet werden. Der neu gewählte Nationalrat muss in einem solchen Fall spätestens hundert Tage nach der Auflösung zusammentreten.

Die Kompetenzen des Bundespräsidenten

Welche Kompetenzen hat der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin? Kann er bzw. sie auch den Nationalrat entlassen, ganz ohne Antrag der Regierung? Experten klären auf.

Fischer sprach in dem Interview auch über die amtierende Bundesregierung und verteidigte sein eigenes Drängen auf eine Große Koalition mit dem Hinweis, dass er den Vorsitzenden der stärksten Partei mit der Regierungsbildung betraut und dieser sich mit der zweitstärksten Partei geeinigt habe: Eine Regierungsbildung sei eben „keine Spielwiese für Experimente“.

Fischer spürt Unzufriedenheit

Tatsächlich spüre er aber vor allem in der Bevölkerung eine beträchtliche Unzufriedenheit mit der amtierenden Regierung. Problemfelder würden sich vor allem bei lahmenden Strukturreformen auftun. Fischer führte beispielsweise die Bildungsreform an, wo ideologische und machtpolitische Gründe große Schritte verhindert hätten - eine Lösung, um diese Blockade zu brechen, sehe er nicht. Bei der Pensionsreform würden einfach zwei Meinungen aufeinanderprallen.

Das Vorgehen der Regierung - inklusive des nun angekündigten restriktiven Zugangs zum Asylverfahren in Österreich - verteidigte Fischer. Denn im ersten Quartal 2016 seien 12.000 Asylanträge gestellt worden. „Dass die Grenzen luftdicht abgeschlossen worden sind, stimmt nicht“, so der Bundespräsident. Er rechnet damit, dass „bei fortgesetzter Tendenz“ der „Richtwert“ von heuer 37.500 Asylwerbern eher unter- als überschritten wird. Den Terminus Richtwert verteidigte Fischer - ihm sei als Jurist klar gewesen, dass die Bezeichnung Obergrenze verfassungsrechtliche Probleme nach sich ziehen würde.

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