Einschränkung mit Folgen

Auf dem Papier hat der österreichische Bundespräsident nicht nur das oberste, sondern auch eines der mächtigsten Ämter im Staat inne. Die Verfassung schreibt dem Staatsoberhaupt ein ganzes Bündel an Kompetenzen zu. In der Praxis prägt das Amt aber gerade auch die Selbsteinschränkung. Sie soll die parlamentarische Demokratie stärken und schützen. Umso tragischer mutet es an, dass gerade der erste „Rollenverzicht“ eines österreichischen Präsidenten genau das Gegenteil zur Folge hatte.

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