Keine „Vorbereitung“ auf Kärntens Pleite
„Alles, was der Bund machen konnte, hat der Bund gemacht.“ Mit diesen Worten kommentierte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Montag das Scheitern des Kompromisses zwischen den Gläubigern der untergegangenen Kärntner Hypo und dem staatlichen Kärntner Ausgleichszahlungsfonds. Nun liege der Ball bei Kärnten, so Schelling - bis hin zu Pfändungen von Landesvermögen.
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Er nehme „mit großem Bedauern zur Kenntnis“, dass man trotz „positiven Feedbacks“ der Gläubiger keine Einigung erzielen habe können, sagte Schelling eingangs. Minuten zuvor hatte der Ausgleichszahlungsfonds offiziell bekanntgegeben, dass das Angebot, die Schulden der früheren Kärntner Hypo zu 75 Prozent, dafür aber sofort und ohne Rechtsstreitigkeiten zu bezahlen, von den Gläubigern abgelehnt wurde.
Kritik an Gläubigern
Die Gläubiger - und nicht er - seien „gescheitert“, so Schelling. Diese hätten sich mit ihrer „Lock-up“-Vereinbarung (einem Pakt, das Angebot nur gemeinsam abzulehnen oder anzunehmen) um das bestmögliche Resultat gebracht. Nicht zuletzt deshalb werde die „Nicht-Annahme für viele der Gläubiger ein ernsthaftes Problem darstellen“, so Schelling unter Anspielung auf mögliche Organhaftungsklagen etwa gegen Bankvorstände, die sich damit ihren eigenen Handlungsspielraum genommen hätten.
Pressekonferenz im Finanzministerium
Bei seiner Pressekonferenz machte Schelling klar, dass es kein neues Angebot an die Gläubiger der Heta geben werde, sondern nun die Gerichte am Zug seien.
Nun werde die Finanzmarktaufsicht (FMA) „einen Schuldenschnitt veranlassen, der dramatisch niedriger sein wird“ als das nun ausgeschlagene Angebot, so Schelling. Es sei ihm allerdings „leider nicht gelungen, das Kapitel Heta ein für allemal zu beenden“, räumte er ein. Nun seien jedenfalls „die Gerichte am Zug“, das habe ja auch sein Gutes: Am Ende werde, egal auf welche Art, Rechtssicherheit stehen - das liege allerdings in Kärntens Verantwortung.
„Wir haften nicht für die Bundesländer"
Mit der Ablehnung des Angebots seien die entsprechenden „Finanzierungszusagen ausgelaufen“, sagte Schelling. „Aus der Sicht des Bundes halte ich fest: Wir sind aus dem Spiel.“ Die Gläubiger der Heta müssen ihre Forderungen nun aus dem Restvermögen der „Bad Bank“ nach deren Stillegung befriedigen. Das wird bei Weitem nicht reichen. Damit steht als Bürge Kärnten, das sich einst zu 100 Prozent für den Wert von Hypo-Anleihen verbürgt hatte, als Zweites in der Reihe.
„Für die Finanzierung für die Republik“ bestehe deshalb „schon gar nicht“ Gefahr, „aber auch“ nicht für Kärnten. Unmittelbare finanzielle Unterstützung für das Bundesland schloss der Minister aber aus: „Wir haften nicht für die Bundesländer.“ Die „Beistandspflicht“ des Bundes gegenüber Kärnten wie jedem anderen Bundesland bestehe „darin, dass wir über den Finanzausgleich Liquidität zur Verfügung stellen“, so Schelling unter Verweis auf allenfalls mögliche Kredite des Bundes an Kärnten.
Pfändungen in Kärnten für Schelling realistisch
Kärnten sei „der Haftungsgeber“, verwies Schelling auf die Verantwortlichkeit des Bundeslandes. Die taktischen Möglichkeiten Kärntens sieht er begrenzt, wie er am Rande bemerkte. Ankündigungen von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), mit den Gläubigern weiterverhandeln zu wollen, kommentierte Schelling mit dem Verweis, dass Kärnten ohne die - abgelaufene - finanzielle Unterstützung des Bundes gar nicht die Mittel habe, um den Gläubigern ein weiteres Angebot machen zu können.
„Nein, wir bereiten uns auf keine Insolvenz des Bundeslandes Kärnten vor“, sagte Schelling auf eine entsprechende Frage. Das begründete er unter anderem damit, dass ein Bundesland nach geltender Rechtslage gar nicht insolvent werden könne. Die Gläubiger könnten jedoch allenfalls in Prozessen Rechtstitel erwerben, mit denen man dann auf „Assets aus Kärnten zugreifen“ könne - also Vermögenspfändung nach erstrittenen Forderungen wie bei jedem anderen zahlungsunfähigen Schuldner auch.
Hintertür für Bundesländerinsolvenz?
Schelling äußerte zugleich Zuversicht, es werde wohl nicht viel zu pfänden geben, was nicht für die Erfüllung öffentlicher Pflichten gebunden sei. Genau dieser Punkt, also ob etwa Spitäler, Bauhöfe und Schulen unpfändbar sind, ist unter Rechtswissenschaftlern allerdings umstritten. Die Schaffung eines eigenen Bundesland-Insolvenzrechts zum jetzigen Zeitpunkt lehnte Schellung ab, da das Anlassgesetzgebung wäre, da alle Bundesländer bis auf eines „gut aufgestellt“ seien.
Auf Nachfragen präzisierte Schelling, dass er ein eigenes Landesinsolvenzrecht „vor 2017“ dezidiert ausschließe. Früher wäre ein solches aber seiner Sicht der Dinge nach ohnehin nicht nötig. Nun seien nach der FMA die Gerichte am Zug. Die erste Phase der Prozesse um die Hypo-Schulden wird laut Schelling wohl „vier bis fünf Jahre“ dauern, die Verfahren in zweiter Instanz „noch einmal so lange.“
SPÖ teilt Schellings Position
SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder stellte sich in einer Reaktion am Rande der SPÖ-Klubklausur in Saalfelden hinter Schellings Aussagen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien „recht eindeutig“, nun stehe die Abwicklung der Heta an. „Da hat die Politik mit weiteren Kommentaren nichts verloren.“ Ob es jetzt zu Prozessen komme, werde man sehen. Die Frage, ob es von den Gläubigern gescheit gewesen sei, das Angebot an sie abzulehnen, müssten diese selbst beantworten. Schieder hätte nach seinem ökonomischen Verständnis mit einer Annahme gerechnet.
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