Brandanschlag auf Flüchtlingsheim in D: Fünf Jahre Haft

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Eineinhalb Jahre nach einem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Groß Lüsewitz in Deutschland sind die beiden Täter zu Haftstrafen von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sah es heute als erwiesen an, dass die 25 und 26 Jahre alten Männer in der Nacht zum 12. Oktober 2014 zwei Brandsätze auf das Haus geworfen hatten. In dem Haus schliefen 38 Flüchtlinge, darunter 18 Kinder. Die Brandsätze richteten aber keinen Schaden an.

Das Urteil wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung kam nach einer Absprache unter den Prozessbeteiligten und einem Geständnis der reuigen Angeklagten zustande. Sie hatten im Prozess um Entschuldigung gebeten und Erleichterung darüber geäußert, dass damals nicht mehr passiert sei.

Zum Tatzeitpunkt betrunken

Die beiden Männer sagten aus, ihnen sei bewusst gewesen, dass durch die Brandsätze Menschen hätten zu Schaden kommen können. Allerdings sei ihnen das damals egal gewesen, sie seien betrunken gewesen.

Die Anklage sah in der Tat drei Mordmerkmale erfüllt: Die Männer hätten heimtückisch gehandelt wegen des Anschlags zur Nachtzeit, mit gemeingefährlichen Mitteln wegen der Molotowcocktails und aus niedrigen Beweggründen wegen Ausländerfeindlichkeit. Nach Meinung von Gutachtern waren die Angeklagten zur Tat voll steuerungsfähig.