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Fachwissen auf Abruf

„Die Kommission verfügt über umfangreiches internes Fachwissen, greift aber häufig auch auf externe Experten zurück“, ist auf der Website der EU-Kommission zu lesen. Im Moment sind es rund 800 Expertengruppen, die für die Kommission im Einsatz sind - mit rund 6.000 Mitgliedern, die teils in mehreren Gruppen ihre Expertise abliefern.

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Der Definition nach ist eine Expertengruppe ein Gremium, „dem mindestens sechs Vertreter des öffentlichen und/oder privaten Sektors angehören und das mehr als einmal zusammentritt“. In ihren Sitzungen erarbeiten die Expertengruppen Dossiers zur Beratung der Kommission und ihrer Dienststelle.

Die Experten werden damit beauftragt, Gesetzesvorschläge sowie politische Initiativen oder delegierte Rechtsakte vorzubereiten. Auch bei der Durchführung von bestehenden EU-Rechtsvorschriften und der Koordination der Mitgliedsstaaten und Interessengruppen wird auf die Erkenntnisse der Gruppen zurückgegriffen.

Keine bindende Wirkung für Kommission

Die Empfehlungen und Berichte der Experten haben keine bindende Wirkung und sind auch nicht die einzige Quelle für die Kommission, die sich bei ihren Entscheidungen auch auf Studien, europäische Agenturen und Anhörungen stützt.

Für die Auswahl der Experten gibt es unterschiedliche Vorgangsweisen. Einzelpersonen werden von der Kommission in einem Verfahren ausgewählt. Neben dem spezifischen Fachwissen und der Vermeidung von Interessenkonflikten wird dabei auch auf die Ausgewogenheit in puncto Herkunftsländer und Geschlecht geachtet.

Nicht immer ist eine öffentliche Ausschreibung möglich - etwa wenn sehr spezifisches Fachwissen benötigt wird. In diesem Fall werden die Experten nach objektiven Kriterien ausgewählt, heißt es auf der Website der Kommission.

Organisationen senden Experten

Experten können aber auch von Organisationen im weitesten Sinne gesandt werden - von Unternehmen, Verbänden, NGOs, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungsinstituten, EU-Einrichtungen und internationalen Organisationen. Diese sind entweder als ständige Vertreter in der Gruppe oder werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Tagesordnung von den Organisationen entsandt. Gleiches gilt für Vertreter regionaler oder kommunaler Behörden von Mitgliedsstaaten.

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