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Wie gut sind die neuen Regeln?

Die Reaktionen auf die neuen EU-Datenschutzregeln sind sehr gemischt. Euphorisch ist etwa die Reaktion von EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Die österreichische Regierung gibt sich abwartend und verweist darauf, dass sie den Entwurf erst durcharbeiten muss. Kritiker hingegen monieren, dass die Regeln so nicht ausreichten und auch in den sich daraus ableitenden Konsequenzen falsch ausgelegt würden.

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Der österreichische Datenschützer Max Schrems, der mit seinem juristischen Vorgehen gegen Facebook bekannt wurde, äußerte sich am Mittwoch skeptisch gegenüber der am Dienstagabend getroffenen EU-Einigung zum Datenschutz. Der nun getroffene Kompromiss sei durch Lobbying der Wirtschaft verwässert worden und lasse sehr viel Spielraum für Internetkonzerne, sagte Schrems am Mittwoch der APA.

„Recht auf Vergessen“ und „Portabilität“

Vertreter von EU-Kommission, -Parlament und -Mitgliedsstaaten beschlossen am Dienstagabend eine Verordnung, die die bisherigen Datenschutzregeln ersetzen soll. Festgeschrieben wird etwa das mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingeführte „Recht auf Vergessen“ von Internetnutzern sowie die Möglichkeit der Mitnahme von Kundendaten („Portabilität“) zwischen Anbietern, etwa Handyfirmen. Der Rat der EU-Staaten und das Europaparlament müssen die neuen Vorschriften noch beschließen. Die Grundverordnung soll 2018 in Kraft treten.

„Es sind 10.000 Detailregelungen drinnen“

Aus Sicht von Schrems wurden jedoch viele Passagen auf Druck von Firmen wie Microsoft, Google und Industrieverbänden durch ungenaue Formulierungen und Ausnahmen abgeschwächt. „Das Problem ist, es sind 10.000 Detailregelungen da drinnen“, sagte der Jurist. Bei vielen Dingen werde es Entscheidungen des EuGH brauchen, um zu einer verbindlichen Auslegung zu kommen. Das könne für die Wirtschaft zum Problem werden, die klare Regeln brauche.

Berichte über starke Einschränkungen für Internetfirmen - etwa eine EU-weite Altersgrenze von 16 Jahren für die Nutzung Sozialer Netzwerke - hält Schrems für eine Fehlinterpretation. Die explizite Zustimmung zur Nutzung der Daten sei meist überhaupt nicht nötig - die Behauptung, man dürfe Facebook unter 16 Jahren künftig nicht mehr nützen, sei damit „völlig falsch“.

„Der Punkt ist jetzt umgedreht worden“

Für problematisch hält der Datenschützer die rechtliche Hauptgrundlage, die sich nun ändern werde. Bisher habe man in Österreich den Eingriff in die Privatsphäre eines Einzelnen - etwa die Videoüberwachung eines Juweliers vor dem Geschäft - mit dessen „überwiegendem Interesse“ begründen müssen. „Der Punkt ist jetzt umgedreht worden“, sagte Schrems. Der Bürger müsse den künftigen EU-Regeln nach sein „legitimes Interesse“ an Schutz vor der Überwachung nachweisen.

Als Grund für Verwässerungen in der EU-Neuregelung sieht der Datenschützer vor allem die Regierungen der Mitgliedsstaaten, wobei er Österreich ausnimmt. Einige Länder hätten auf Druck der Industrie hin gute Vorschläge der Kommission und des Parlaments hintertrieben, sagte Schrems. In Österreich muss die Grundverordnung der EU nun mit einem eigenen Gesetz nachvollzogen werden. Dabei gelte es, das höhere österreichische Datenschutzniveau zu halten. „Die EU-Regelung ist schwächer als das, was wir bisher hatten“, sagte Schrems.

Regierung gibt sich abwartend

Die Regierung begrüßte grundsätzlich die Einigung auf die EU-Datenschutzreform. Mit einer konkreten Stellungnahme wolle man noch warten, bis man den umfangreichen Vorschlag geprüft habe, sagte der Sprecher des für Datenschutz zuständigen Kanzleramtsministers Josef Ostermayer (SPÖ), Nedeljko Bilalic, am Mittwoch.

Die EU-Verordnung muss in österreichisches Recht umgesetzt werden. Dafür brauche es auch weiterhin ein österreichisches Datenschutzgesetz, sagte die Leiterin der unabhängigen Datenschutzbehörde, Andrea Jelinek, gegenüber der APA. Auch werde die Zusammenarbeit zwischen ihrer und den Behörden in den anderen 27 Staaten in der EU gestärkt.

Facebook künftig in Österreich klagbar

Für Betroffene wird es dank der neuen EU-Regeln künftig leichter, zu ihrem Recht zu kommen, sagte Jelinek. Künftig sei etwa die nationale Datenschutzbehörde des Konsumenten die erste Anlaufstelle für Beschwerden statt wie bisher die des EU-Sitzes der Firma. Das mache auch ein juristisches Vorgehen leichter.

„Max Schrems hätte sich nicht nach Irland wenden müssen - er hätte sich auch in Österreich beschweren können“, sagte Jelinek in Anspielung auf die juristischen Anstrengungen von Schrems gegen Facebook. Der US-Konzern hat seinen EU-Sitz in Irland. Künftig werde also die Datenschutzbehörde in Österreich gemeinsam mit der irischen vorgehen. Geschaffen wird erstmals auch ein EU-Datenschutzrat („Data Protection Board“), in dem die 28 nationalen Datenschutzbehörden vertreten sind. Dieser Rat könne künftig verbindliche Entscheidungen über die Auslegung der neuen EU-Regeln treffen und Unklarheiten aus der Welt schaffen, sagte Jelinek.

Deutschland begeistert

Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) würdigte die neue Datenschutzgrundverordnung als eines der wichtigsten Reformprojekte der EU. Sie werde die Souveränität jedes Einzelnen stärken, über seine persönlichen Informationen selbst zu entscheiden, sagte Maas am Mittwoch in Berlin. Die Zustimmung des Einzelnen zur Nutzung der Daten werde mehr Gewicht haben.

EU-Kommissarin: Bürger „Herr ihrer Daten“

EU-Justizkommissarin Jourova versprach den EU-Bürgern, dass sie mit den neuen Datenschutzregeln wieder „Herr ihrer Daten“ werden. Die Bürger hätten „mehr Möglichkeiten und Chancen, Herr über ihre persönlichen Daten zu sein, informiert darüber zu sein, was jemand mit ihren persönlichen Daten macht, wenn Einzelpersonen sie hergeben“, sagte Jourova am Mittwoch in einem Interview mit der APA.

„Der EU-Bürger sollte auch eine klare Information haben, wenn gegen persönliche Daten verstoßen wird. Und auch das Recht, vergessen zu werden, wird unter den neuen Regeln gestärkt“, sagte die EU-Kommissarin. „Im Moment können die IT-Provider das Recht auf Vergessenwerden noch irgendwie minimieren, sie müssen die Zulässigkeit und die Begründung des Antrags berücksichtigen“, so Jourova.

„Wechsel hin zum Datensubjekt“

„Die neuen Regeln ermächtigen die EU-Bürger, ihre persönlichen Daten auch dann löschen zu lassen, wenn die Daten nicht mehr auf der Website benötigt werden, das heißt, nicht nur wenn die Daten falsch sind oder sie in einer wirklichkeitsverzerrten Art und Weise darstellen. Beim Recht auf Vergessenwerden sehe ich den Wechsel hin zum Datensubjekt und Rechten, die Sie haben“, so die tschechische EU-Kommissarin. „Das Datensubjekt darf nicht zu einem Datenobjekt werden. Wir müssen das immer unter Kontrolle haben. Dies ist verbunden mit der Pflicht der Unternehmen, nach Ihrer freien Zustimmung für die Verarbeitung der Daten zu fragen.“

Kritik von der Industrie wollte Jourova in dem APA-Interview nicht gelten lassen. Für die praktische Umsetzung sei aber noch viel Arbeit nötig. Die Leitlinien müssten klar regeln, welche Art von Verstößen gegen persönliche Daten sanktioniert werden.

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