Ohne „Ankunftsnachweis“ keine Leistungen
Mit einem einheitlichen Ausweis für alle Flüchtlinge will die deutsche Bundesregierung die Registrierung Asylsuchender vereinfachen und den Datenaustausch der zuständigen Behörden verbessern. Der Ausweis wird ab Februar ausgestellt und soll ab dem Sommer flächendeckend eingeführt sein.
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Das Kabinett in Berlin verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf, dem im Jänner noch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) betonte, mit dem neuen „Datenaustauschverbesserungsgesetz“ würden die Asylverfahren geordnet und Missbrauch abgestellt.
In Zukunft werde es ohne Ausweis keine Leistungen und kein Verfahren geben. Die Flüchtlinge bekämen damit einen Anreiz, sich den Ausweis ausstellen zu lassen. Der „Ankunftsnachweis“ soll mit „fälschungssicheren Elementen“ ausgestattet sein und alle bei der Erstregistrierung erhobenen Daten enthalten.
Zahlreiche persönliche Daten
Dazu gehören neben den Personalien auch Fingerabdrücke, Herkunftsland, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen wie Impfungen sowie Angaben über Ausbildung und Qualifikation. Damit soll auch eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt möglich werden. Die gerechtere Verteilung auf die Bundesländer könne dadurch erleichtert werden, heißt es. Auch die Religionszugehörigkeit wird vermerkt.
„Steuerbarkeit“ der Asylverfahren
Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-Jürgen Weise, sagte in Berlin, der neue Ausweis sorge für mehr Transparenz und würde auch interne Prozesse verbessern. Ziel sei die „Steuerbarkeit“ der Asylverfahren. Die ersten Ausweise sollen in Aufnahmeeinrichtungen in Berlin, Bielefeld, Zirndorf und Heidelberg ausgestellt werden.
Der bei der Erstregistrierung angelegte Datensatz soll allen zuständigen Stellen zur Verfügung stehen. Keine Einsicht erhält allerdings der Verfassungsschutz, sagte De Maiziere. Das sei als Kompromiss in der schwarz-roten Koalition vereinbart worden.
Mit Fingerabdruck-Schnellabgleichsystem
In dem Gesetzentwurf heißt es, die Asylverfahren seien mit im Durchschnitt knapp sechs Monaten zu lang. Die betroffenen Personen lebten deshalb lange in Unsicherheit über ihr weiteres Schicksal. Ziel sei es, die Anzahl der nicht registrieren Asylsuchenden zu reduzieren und jederzeit eine Identifizierung möglich zu machen. Auch Mehrfachregistrierungen, falsche Angaben und unerlaubte Einreisen sollen dadurch verhindert werden.
Zur Verhinderung von Doppelregistrierungen sollen alle betroffenen Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnellabgleichsystem („Fast-ID“) ausgerüstet werden. Alle Behörden werden verpflichtet, die erhobenen Daten an das Ausländerzentralregister zur Speicherung zu übermitteln.
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