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Steuern weder in USA noch in Luxemburg

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Fast-Food-Kette McDonald’s wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Beihilferegeln im Steuerbereich eingeleitet. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte am Donnerstag in Brüssel, wenn McDonald’s per Steuervorbescheid bestätigt wurde, dass das Unternehmen weder in Luxemburg noch in den USA Steuern zahlen müsse, sei das zu überprüfen.

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Doppelbesteuerungsabkommen sollten die doppelte Besteuerung in den betreffenden Ländern verhindern. „Sie dürfen nicht als Rechtfertigung für doppelte Nichtbesteuerung genutzt werden“, so Vestager.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager

Reuters/Vincent Kessler

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager

Wie das System funktioniert haben soll

Die luxemburgischen Behörden hatten McDonald’s Europe Franchising 2009 zwei Steuervorbescheide erteilt, auf deren Grundlage das Unternehmen in Luxemburg seither trotz hoher Gewinne - 2013 waren es mehr als 250 Mio. Euro - keine Körperschaftssteuer entrichtet habe. Die Gewinne stammten aus Lizenzgebühren, die Betreiber von McDonald’s-Restaurants in Europa und Russland für die Nutzung der Marke McDonald’s und damit verbundene Dienstleistungen zahlen müssen.

Neben seinem in Luxemburg befindlichen Sitz, der für die strategische Ausrichtung zuständig ist, hat McDonald’s Europe Franchising zwei Filialen: eine in der Schweiz und eine in den USA. Die von McDonald’s Europa Franchising eingenommenen Lizenzgebühren werden unternehmensintern an die US-Filiale transferiert. Die Kommission kritisierte, dass McDonald’s Europe Franchising vor allem wegen des zweiten Steuervorbescheids seit 2009 sowohl in Luxemburg als auch in den USA „praktisch keine Körperschaftssteuern auf seine Gewinne gezahlt hat“.

Niederlande gegen EU-Starbucks-Entscheidung

Die niederländische Regierung will unterdessen gegen eine Entscheidung der EU-Kommission wegen beanstandeter Steuervorteile für die Kaffeerösterei der Starbucks-Gruppe vorgehen. Finanzminister Jeroen Dijsselbloem kündigte am Freitag an, Rechtsmittel einzulegen. Brüssel fordert vom US-Unternehmen Starbucks die Rückzahlung von Geldern, die aus illegalen Steuerdeals in den Niederlanden herrühren sollen.

In einem Schreiben Dijsselbloems an das niederländische Parlament heißt es dazu, die EU-Kommission habe „nicht in überzeugender Weise dargelegt, dass die Finanzbehörden Recht gebrochen haben“ und dass es sich bei den Steuerregeln um „staatliche Unterstützung“ für Starbucks gehandelt habe.

Es geht um bis zu 30 Mio. Euro

Brüssel sieht es dagegen als erwiesen an, dass die Niederlande der Starbucks-Gruppe selektive Steuervorteile gewährten. Die EU-Kommission ordnete daher Ende Oktober an, dass Den Haag die von Starbucks nicht bezahlten Steuern einfordern und das Unternehmen 20 bis 30 Millionen Euro nachzahlen muss. Dadurch sollen unfaire Wettbewerbsvorteile für den Konzern beseitigt werden. Gleiches ordnete die Kommission für den italienischen Autokonzern Fiat in Luxemburg an.

Die Kommission hatte im Juni 2014 Ermittlungsverfahren zu Fiat und Starbucks eingeleitet. Im Fokus standen dabei die Steuervorabbescheide, in denen Unternehmen von den Finanzbehörden vorab mitgeteilt wird, wie hohe Steuern sie zahlen müssen. Das Verfahren ist legal und auch in anderen EU-Staaten an der Tagesordnung.

In den Fällen von Fiat und Starbucks wurde der EU-Kommission zufolge aber für Geschäfte innerhalb der beiden Unternehmensgruppen „die wirtschaftliche Realität außer Acht gelassen“. Für Waren und Dienstleistungen seien Verrechnungspreise festgelegt worden, die nicht den Marktbedingungen entsprechen. Dadurch wird aus Sicht der Kommission die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringert, was gegen EU-Beihilfevorschriften verstößt.

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