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„Mitarbeiterüberwachung“ mit Schutznetz

Der VW-Skandal, die Dopingaffäre bei russischen Leichtathleten, der Prozess gegen Bankdatendieb Herve Falciani: nur drei Beispiele aus den aktuellen Nachrichten, die es ohne Whistleblower nicht gegeben hätte. Das „Verpfeifen“ von Sachen, welche die Verantwortlichen lieber unter der Decke gehalten hätten, etabliert sich aber nicht nur international, sondern zusehends auch in Österreich.

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Signalwirkung hat es etwa, dass das bisherige Quasiexperiment einer „Whistleblower-Hotline“ bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) zum Jahreswechsel per Gesetz zur dauerhaften Einrichtung wird. Parallel dazu setzen heimische Unternehmen verstärkt auf firmeninterne Strukturen wie Hotlines, Vertrauenspersonen oder Mail-Postfächer, um die Frustration und Empörung von „kleinen Rädern“ im Getriebe in einen Informationsvorsprung für die Chefetage umzumünzen.

Neu in Österreich, alter Hut anderswo

„Wir wollen zuerst intern davon wissen, bevor es nach außen geht“, umreißt die Expertin Paula Aschauer gegenüber ORF.at die Motivation vieler heimischer Firmenvorstände. Die auf der Uni Graz tätige Juristin hat die bisher einzige österreichische Monografie zum Thema („Whistleblowing im Arbeitsrecht“) verfasst - ein aussagekräftiges Indiz dafür, dass der Trend ganz dem österreichischen Klischee entsprechend hierzulande mit gehöriger Verspätung eingetroffen ist.

Noch vor einem Jahr ging die Sonderstellung Österreichs aus einer gemeinsamen Studie des Fachhochschulcampus Wien mit der Verwaltungsakademie der deutschen Stadt Bremen deutlich hervor: In einem mitteleuropäischen Dreiländervergleich hatten zu diesem Zeitpunkt in Deutschland 80 Prozent der befragten Topunternehmen klare interne Regeln für Whistleblowing, in der Schweiz 75 Prozent und in Österreich nicht einmal 54 Prozent.

Die Vorteile des „Abwartens und Nichtstuns“

Auch gaben in Österreich die meisten Führungskräfte (7,7 Prozent) für die Studie zu Protokoll: „Bei uns sind Hinweisgeber nicht von Bedeutung“. Dennoch attestierten 45,5 Prozent - ebenfalls ein Spitzenwert - ihrem Unternehmen, „einen sehr hohen Schutz für Whistleblower“. Die Hälfte der heimischen Manager hält den Themenkomplex Whistleblowing zudem für überschätzt, zum Unterschied von 39 Prozent in Deutschland und nur elf Prozent in der Schweiz.

Das zögerliche Annehmen des Trends sieht Aschauer nicht nur als Nachteil. Das traditionelle „österreichische Abwarten und Nichtstun“ habe es auch ermöglicht, sich die Entwicklung etwa in Deutschland anzusehen und aus Beispielen zu lernen, bei denen „das Ding an die Wand gefahren“ worden sei. Inzwischen sei Whistleblowing in Österreich aber „sicherlich angekommen“. Österreich-Filialen von Großkonzernen haben auch gar keine andere Wahl.

Ein historisch heißes Eisen in Österreich

In Zeiten von Compliance-Richtlinien und internen „codes of conduct“ gehört das Bekenntnis zum Whistleblowing aus Aschauers Sicht „inzwischen einfach dazu“. Für Firmen, die ihre Aktien an der Wall Street handeln lassen wollen - und etwaige Ableger in Österreich - ist es sogar Voraussetzung für die Börsennotierung. Den schmalen Grat zwischen Transparenz und Denunziantentum begeht Österreich dabei mit außergewöhnlicher Vorsicht. Das sei „ein heißes Eisen allein schon aus der Geschichte“, so Aschauer.

Tatsächlich ist Österreich wie kaum ein anderes Land dagegen abgesichert, dass Whistleblower-Strukturen nur Druck auf das unternehmensinterne Fußvolk ausüben, die Chefetagen aber ungeschoren davonkommen. Eine Aufstellung der Datenschutzbehörde (DSB, damals noch Datenschutzkommission) über die datenschützerischen Anforderungen für Whistleblower-Hotlines (und vergleichbare Strukturen) aus dem Jahr 2011 hat sich inzwischen zum verbindlichen Anforderungskatalog entwickelt.

54 „Hinweisgebersysteme“ genehmigt

Whistleblower-Strukturen dürfen in Österreich laut der DSB nur eingerichtet werden, wenn unter anderem hauptsächlich leitende Angestellte ernster Vergehen beschuldigt werden, das Hinweisgebersystem „von den anderen Konzernstellen strikt getrennt“ ist, die Daten nach Beendigung des Verfahrens gelöscht werden und die Anonymität des Whistleblowers zumindest nach außen gesichert ist - außer es handelt sich um bewusst falsche Anschuldigungen.

Die Auflagen sieht der stellvertretende DSB-Leiter Matthias Schmidl als definitiv gerechtfertigt an. Schließlich seien Whistleblower-Strukturen letztlich „ein Kontrollsystem zur Mitarbeiterüberwachung“, wie er gegenüber ORF.at unterstreicht. Die DSB hat seit 2012 für Österreich 54 unternehmensinterne Hinweisgeberstrukturen genehmigt. Nicht enthalten sind darin allerdings Banken, die aufgrund der Gesetzeslage aus der Meldepflicht gegenüber der DSB herausfallen.

Keine Lücken im Rechtsschutz?

Man kann davon ausgehen, dass es in Österreich mehr als 54 Unternehmen mit Whistleblower-Strukturen gibt, egal ob diese nun als „Ombudsman“, „Beschwerdepostfach“ oder sonst wie tituliert sind. In der Sache macht das weder für Schmidl noch für Aschauer einen großen Unterschied, denn alle entsprechenden Systeme sind vom Betriebsrat des jeweiligen Unternehmens - und wenn dieses keinen hat, von jedem einzelnen Mitarbeiter - zu genehmigen.

Konflikte mit Betriebsräten gibt es tatsächlich, wie sich aus den Aussagen von Karin Mair, Whistleblowing-Expertin bei der Beratungsfirma Deloitte, ablesen lässt. Aus ihrer Sicht würden Whistleblowing-Strukturen bisweilen „als Spionageaktion missinterpretiert“, obwohl das keiner ihrer Partner je beabsichtigt habe. Vielmehr seien es Unternehmen, die derartige Strukturen aus den genannten gesetzlichen Gründen etablieren müssen, mit internen Missständen schon „negative Erfahrungen gemacht“ hätten oder solche vorab vermeiden wollten.

Wenn „Schnellfahrer“ sich „anschnallen“

Die Whistleblowing-Spezialistin Mair teilt Aschauers Ansicht: Heutzutage gehörten Whistleblower-Strukturen zum Standard „so, wie man sich beim Autofahren anschnallt“. Zugleich gibt sie zu bedenken, es sei „ein Leichtes, eine Hotline einzuführen - ein Schweres, eine Hotline zu betreiben“. Schließlich müssten gemeldete Probleme „mit angemessener Professionalität in definierter Zeit behandelt“ werden, wenn die Hotline unternehmensintern ernst genommen werden soll.

Schmidl verhehlt seinerseits nicht, dass die DSB „nicht bei jedem Unternehmen nachwassern“ könne, ob die Vorgaben eingehalten werden - „das wäre wie jeden einzelnen Schnellfahrer erwischen“. Dennoch sieht er keine Lücken im Rechtsschutz: „Jeder, der sich in seinen Rechten verletzt sieht, kann sich an die DSB wenden“, erinnert er - bis hin zum kleinsten Mitarbeiter und externen Personen, die von dem System betroffen sind. Das wissen auch Unternehmen und trachten dementsprechend, Probleme von vornherein zu vermeiden.

Der Preis der „Wissensgesellschaft“

Die Ausbreitung von Whistleblower-Systemen hat aus Aschauers Sicht aber ohnehin nichts mit steigendem Druck auf Mitarbeiter oder Vertrauensverlust in der Arbeitswelt zu tun, sondern vielmehr mit der „Wissensgesellschaft“: „Jeder kommuniziert mit jedem.“ Die Hierarchien würden flacher, die Zahl der menschlichen Kontakte im Berufsleben stiegen ständig: All das habe die „Nachfrage nach Konfliktlösungsmechanismen enorm steigen“ lassen.

Aschauer sieht auch dann keine Gefahren, wenn etwa der Betriebsrat in einem Unternehmen schwach, inkompetent oder, „wovon wir nicht ausgehen, gekauft“ wäre. Sie gibt zu bedenken: Unternehmer, die Whistleblower-Strukturen vielleicht doch zur Drangsalierung von Arbeitnehmern missbrauchen wollten, sollten sich vorher die Frage stellen, „wie effizient die Mitarbeiter dann noch sind“.

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