Themenüberblick

EU setzt auf Neuverhandlung

Unternehmen wie das Soziale Netzwerk Facebook können laut EU-Kommission auch nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Datenschutz weiter europäische Nutzerdaten in den USA speichern. Bis zu einer Neuregelung könnten die Datentransfers weitergehen, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans am Dienstag in Straßburg.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die Übertragungen müssten dann auf Grundlage „anderer Mechanismen“ im europäischen Datenschutzrecht erfolgen, sagte er mit Blick darauf, dass der EuGH Stunden zuvor eine zentrale Regelung gekippt hatte.

Verweis auf Konzernregeln

Laut EU-Justizkommissarin Vera Jourova würden die geltenden EU-Datenschutzregeln dafür mehrere andere Mechanismen vorsehen. Etwa Standarddatenschutzklauseln in Verträgen zwischen Unternehmen, die Daten über den Atlantik austauschen, und verpflichtende Regeln innerhalb einer Konzerngruppe.

Allerdings waren konzerninterne Datenschutzklauseln ja eigentlich Stein des Anstoßes: Der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems hatte zunächst erfolglos die irische Datenschutzbehörde aufgefordert, den Transfer von europäischen Nutzerdaten auf Server in die USA zu unterbinden. Irland ist zuständig, weil Facebook dort seine Europazentrale hat. Laut EuGH muss nun die Behörde Schrems’ Beschwerde prüfen und gegebenenfalls die Datenübermittlung Richtung USA stoppen.

Gespräch mit Datenschutzaktivist Max Schrems

Der 28-jährige Salzburger verlangt seit Jahren einen sorgsameren Umgang mit Facebook-Daten. Seine Einschätzung zu den Folgen des Urteils im ZIB2-Interview.

„Rückgrat unserer Wirtschaft“

„Die transatlantischen Ströme der Datenübermittlung müssen fortgesetzt werden, denn sie bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft“, sagte die EU-Kommissarin. Auch gebe es Ausnahmen für die Abwicklung von Verträgen, etwa für Hotelbuchungen in den USA, oder aus Gründen des öffentlichen Interesses, wie etwa für die staatliche Zusammenarbeit gegen Betrug und Kartelle. Im Interesse von Patienten dürften auch medizinische Informationen ausgetauscht werden. Auch durch Zustimmung von Einzelpersonen sei ein Datentransfer möglich.

„Bestätigung“ für EU-Position

Timmermans, bezeichnete das EuGH-Urteil als wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung von Grundrechten im Datenschutz. Es bestätige die Position der EU-Kommission, welche seit 2013 ein neues „Safe Harbour“-Abkommen mit den USA verhandelt, sagte der Kommissionsvize. Eine Kritik an der EU-Kommission sieht Timmermans nicht in dem Urteil.

Timmermans sagte, die Gerichtsentscheidung bestätige den „Ansatz“ der Kommission, die Vereinbarungen mit den USA neu auszuhandeln. Für die Zeit bis zum Abschluss der Gespräche werde die Brüsseler Behörde „Leitlinien“ für die nationalen Datenschutzbehörden veröffentlichen. So solle ein „Fleckerlteppich“ von unterschiedlichen nationalen Entscheidungen verhindert werden.

Cornelia Primosch aus Brüssel

ORF-Korrespondentin Cornelia Primosch analysiert in Brüssel die Folgen des Urteils für die EU.

Rückenwind für Neuverhandlung?

Zudem will die EU-Kommission die laufenden Gespräche über das neue „Safe Harbour“-Abkommen mit den USA rasch abschließen. „Wir sollten die Verhandlungen so schnell wie möglich beenden“, sagte Jourova. Sie hatte nach eigenen Worten schon vor der Sommerpause auf eine Einigung gehofft, allerdings habe es weiteren Gesprächsbedarf gegeben. Nun müsse das Urteil des EuGH berücksichtigt werden. „Mit dem Urteil bekommen wir Rückenwind für unsere Verhandlungen mit den USA“, sagte Jourova.

Gezerre um Datenschutz

Datenschutz ist für die EU eine zähe Materie, das zeigen auch die Verhandlungen zur EU-Datenschutzverordnung. Seit Jahren wird darüber gestritten. Lobbyistengruppen greifen immer wieder ein. Ein Beschluss liegt noch immer in der Ferne - mehr dazu in fm4.ORF.at.

Jourova betonte, sie traue sich nicht vorherzusagen, wann ein neues, sichereres „Safe Harbour“-Abkommen mit den USA zustande kommt. „Wir brauchen noch mehr Zeit für Fragen der nationalen Sicherheit.“ Das EuGH-Urteil unterstreiche aber die Notwendigkeit, die Datenschutzreform in der EU und ein Rahmenabkommen mit den USA zum Austausch persönlicher Daten zwischen den Justizbehörden fertigzustellen. Beide Abkommen sollten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

USA enttäuscht

Die USA reagierten mit Kritik auf das EuGH-Urteil: „Wir sind tief enttäuscht von der heutigen Entscheidung“, erklärte US-Handelsministerin Penny Pritzker am Dienstag. Das Urteil schaffe viel Unsicherheit für amerikanische und europäische Unternehmen wie auch Verbraucher. Zudem stelle es ein Risiko für die Internetbranche dar. Pritzker kündigte an, zusammen mit der Europäischen Kommission daran zu arbeiten, Unsicherheiten zu beseitigen.

Links: