Datenabkommen für ungültig erklärt
Die USA gelten nicht mehr als „sicherer Hafen“ für Daten europäischer Internetnutzer. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Dienstag besitzt Brisanz. Es gibt keine Blankoerlaubnis mehr, Informationen in die USA zu schicken. Datenschützer, allen voran der Österreicher Maximilian Schrems, bezeichneten die Entscheidung als „Meilenstein“. Unternehmen fordern nun vor allem klare Regeln.
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Im Alltag werden User nicht viel merken, können aber auf mehr Datenschutz hoffen. Für IT-Unternehmen in den USA hat die Aussetzung des 2000 vereinbarten „Safe Harbour“-Abkommens zwischen den USA und der EU enorme Konsequenzen. Personenbezogene Daten, die etwa auf Facebook und beim Onlineeinkauf hinterlassen werden, konnten bisher auf US-Server übermittelt werden. Das ist nun schwieriger geworden.
Zu den Servern haben auch die US-Geheimdienste Zugang, wie spätestens seit den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden bekannt ist. Die Hürden sind deutlich niedriger als in der EU zulässig - selbst mit dem „Safe Harbour“-Abkommen. Daher würden europäische Datenschutzstandards verletzt, so der EuGH. Bisher mussten US-Unternehmen nur gegenüber der US-Handelskommission (FTC) einige Selbstverpflichtungen zum Datenschutz eingehen. Nachweise müssen die Konzerne dafür aber nicht erbringen, auch kontrolliert wurde kaum. Lob bekam Schrems von Snowden via Twitter: „Du hast die Welt zum Besseren verändert.“
Facebook sieht sich nicht betroffen
Ausgelöst wurde der juristische Streit durch Schrems’ Facebook-Klage mit dem Ziel, den Datentransfer in die USA zu verhindern. Schrems kann sich nun als Gewinner bezeichnen. Doch Facebook selbst sieht sich von dem Urteil gar nicht direkt betroffen. Das Unternehmen verlasse sich seit Jahren nicht auf „Safe Harbour“: „Facebook verlässt sich wie Tausende europäische Unternehmen auf eine Reihe von Mitteln nach EU-Recht, um unabhängig von ‚Safe Harbour‘ legal Daten von Europa in die USA zu übermitteln.“
Datenschützer gewinnt gegen Facebook
Facebook-Kläger Schrems nimmt zu dem EuGH-Urteil im ZIB-Interview Stellung.
Die EU und die USA müssten für verlässliche Wege für den Datentransfer sorgen. Zugleich schrieben die EuGH-Richter der irischen Datenschutzbehörde aber vor zu prüfen, ob die Übermittlung der Informationen von Facebook-Nutzern in die USA gestoppt werden müsse - weil dort die Daten nicht ausreichend geschützt seien. In Irland ist der Sitz der europäischen Facebook-Zentrale.
Die Entscheidung sei ein schwerer Schlag für die globale Überwachung durch die USA, die sich in einem hohem Maße auf private Partner verlassen hätten, so Schrems. Nun sei klargestellt worden, dass die amerikanische Wirtschaft nicht einfach die Spionagetätigkeit ihrer Regierung unterstützen könne und dabei europäische Grundrechte verletzen dürfe.
Klagswelle möglich
Besonders betroffen sind rund 5.000 Unternehmen, die für eine Datenübermittlung nach „Safe Harbour“ registriert sind. Experten rechnen damit, dass vor allem kleinere Unternehmen nun mit einem höheren Kostenaufwand rechnen müssen. Große Konzerne wie Facebook und Google werden mit ihren großen Rechtsabteilungen leichter entsprechende Verträge zur Datenübermittlung ausarbeiten können.
Bisher konnten die Unternehmen sichergehen, dass die nationalen Datenschutzbehörden in der EU keine Handhabe gegen die Datenübermittlung in die USA haben. Nun könnte auf die nationalen Datenschützer eine Klagsflut zukommen - ermutigt vom EuGH-Urteil.
Entsprechend argumentierte auch der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer (SPÖ). Die Auswirkungen des Urteils seien möglicherweise gewaltig. Der Abgeordnete Heinz Becker (ÖVP) meinte, dass es „faktisch nicht möglich“ sein werde, „den Fluss von persönlichen Daten in die USA von heute auf morgen zu stoppen“. Das Urteil gelte ab sofort, daher könnte es auch Klagen mit enormen Schadenersatzforderungen geben.
Rückschlag für EU-Kommission
Die IT-Wirtschaft und selbst Facebook pochen nun auf baldige Regeln für die Übertragung von Daten. Für die EU-Kommission, die das „Safe Harbour“-Abkommen im Jahr 2000 aushandelte, ist das Urteil ein herber Rückschlag. Bei Verhandlungen zur Nachbesserung des Abkommens soll es bereits eine Annäherung in zentralen Fragen gegeben haben. Es sollen etwa höhere Hürden für den Zugriff auf Daten von EU-Bürgern vorgesehen sein. Auch sollen in diesem Entwurf europäische Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Rechte in den USA zu vertreten.
Unklar ist, was das Urteil nun für diese Verhandlungen bedeutet. Denn die USA machten bereits deutlich, dass sie die Rechte der Europäer für ausreichend geschützt halten.
EU pocht auf neues Abkommen
Die EU-Kommission will die nun laufenden Gespräche über ein neues „Safe Harbour“-Abkommen rasch abschließen. „Wir sollten die Verhandlungen so schnell wie möglich beenden“, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Dienstag in Straßburg. Sie könne aber noch kein Datum nennen. Die Verhandlungen, um das Abkommen zur Weitergabe der Daten europäischer Internetnutzer in die USA neu zu fassen, laufen seit 2013.
Jourova hatte nach eigenen Worten schon vor der Sommerpause auf eine Einigung gehofft, allerdings habe es weiteren Gesprächsbedarf gegeben. Nun müsse das Urteil des EuGH berücksichtigt werden. „Mit dem Urteil bekommen wir Rückenwind für unsere Verhandlungen mit den USA“, sagte Jourova.
Datenübermittlung soll weitergehen
Obwohl die Luxemburger Richter „Safe Harbour“ für unzulässig erklärt hatten, könnten betroffene US-Internetkonzerne weiter Daten in die USA übermitteln. „Die transatlantischen Ströme der Datenübermittlung müssen fortgesetzt werden, denn sie bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft“, sagte die EU-Kommissarin. Andere Regeln wie die Datenschutzverordnung der EU und konzerninterne Datenschutzklauseln reichten aus. Jourova sagte: „Der EU-Datenschutz sieht verschiedene andere Mechanismen vor, die Schutz bieten.“
ARGE Daten: EU ohne nachvollziehbares Konzept
Gefragt seien aber auch die nationalen Gesetzgeber, betonte etwa der österreichische Providerverband ISPA. Das Urteil sei ein „ganz klares Signal gegen Massenüberwachung und Zensur“. Aber auch in Österreich müsse etwa beim Staatsschutzgesetzt und bei den Netzsperren mit mehr Sorgfalt vorgegangen werden. Sollte nicht bald eine Nachfolgeregelung für den Datenaustausch gefunden werde, könnte das im schlimmsten Fall zu einer Abkapselung der EU führen, warnte der Verband.
Das Bundeskanzleramt sagte: „Für Österreich gibt es unmittelbar keine Auswirkungen. Sollte ein Fall mit USA-Bezug an die Datenschutzbehörde herangetragen werden, wird diese im Einzelfall prüfen, ob die Datensicherheit entsprechend den europäischen und den strengeren österreichischen Vorgaben gesichert ist.“
Die ARGE Daten zeigte sich skeptisch, ob das Urteil „etwas bringen“ werde. Das Problem sei, dass die EU noch immer kein nachvollziehbares Konzept gefunden habe, während die USA eine Fülle von Regeln hätten, die sie faktisch weltweit umsetzen wollen, sagte Experte Hans Zeger. Das Urteil sei ein guter Schritt, müsse aber zur Folge haben, dass die EU auf Augenhöhe mit den USA aushandelt, dass nicht jeder US-Gesetze befolgen muss.
Nicht viele heimische Firmen betroffen
Die Wirtschaftskammer rechnet damit, dass weniger als 100 österreichische Unternehmen sich direkt auf das vom Europäischen Gerichtshof gekippte „Safe Harbour“-Datenabkommen zwischen der EU und den USA stützen. Wie viele Firmen Cloud-Dienste in den USA nutzen und möglicherweise auch betroffen sein könnten, sei schwer abschätzbar, hieß von der WKÖ am Dienstag auf APA-Anfrage.
Die WKÖ empfiehlt betroffenen Unternehmen zu eruieren, auf welcher Rechtsgrundlage der Austausch sensibler Daten mit den USA derzeit abgewickelt wird. „Wir müssen uns das Urteil auch erst im Detail anschauen“, hieß es von der WKÖ-Rechtsabteilung.
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