Entscheidung über Strache-Auslieferung nach Foto-Aussage
Der Immunitätsausschuss des Nationalrates beschäftigt sich in seiner Sitzung am 14. Oktober mit dem Ersuchen des Wiener Straflandesgerichts nach Auslieferung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.
Grund für das Begehr ist eine Privatanklage von „Kurier“-Fotograf Jürg Christandl wegen übler Nachrede, nachdem Strache ein Foto von Asylwerbern bei einer FPÖ-Protestaktion als gestellt bezeichnet hatte.
In der Causa geht es um eine Protestaktion der Freiheitlichen vor einem Flüchtlingsquartier in Wien-Erdberg. Ein „Kurier“-Bild - es zeigte ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge vor FPÖ-Anhängern, die „Nein zum Asylantenheim“-Schilder hochhalten - sorgte in der Folge für breite Kritik an den Freiheitlichen.
In der Folge sprach Strache sowohl im ORF-Talk „im Zentrum“ als auch in der ZIB2 von einer inszenierten Aufnahme. Christandl wies den Vorwurf der Manipulation zurück und ging vor Gericht.
FPÖ will naturgemäß nicht zustimmen
Das Straflandesgericht bat schriftlich um eine Entscheidung des Immunitätsausschusses. Die inkriminierte Handlung stehe „nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten“, heißt es in der Anfrage, daher ist eine solche notwendig.
Anders sieht das die FPÖ, die bereits im August erklärt hatte, sie werde dem Auslieferungsbegehr sicher nicht zustimmen. Denn die Aussagen Straches seien „ganz offensichtlich in einem politischen Zusammenhang getroffen“ worden, betonte damals FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.