Gesund oder schädlich?
Seit Jahren liegen der Lebensmittelriese Unilever und die deutsche Verbraucherorganisation Foodwatch im Clinch. Gestritten wird über die Margarine „Becel pro.activ“. Während Unilever sie als cholesterinsenkend und damit als gesundheitsfördernd anpreist, behauptet die deutsche Verbraucherorganisation das Gegenteil. Nun wird der Streit ein Fall für die EU-Kommission.
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Foodwatch habe einen entsprechenden Antrag in Brüssel gestellt, mit dem Ziel, dem Produkt die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen, wie die Konsumentenschützer am Dienstag mitteilten. Die Verbraucherorganisation führte zur Begründung mehrere Studien an, wonach Produkte wie „Becel pro.activ“ bestimmte Nebenwirkungen, etwa Ablagerungen in den Gefäßen, hervorrufen könnten.
Studien gegen Studien
Unilever sprach von einer „PR-Nebelkerze“. Foodwatch ignoriere „erneut absichtlich“ den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion. Das Unternehmen führte in einer Stellungnahme seinerseits Studien an, wonach Produkte wie „Becel pro.activ“ „sicher“ seien, den Cholesterinspiegel tatsächlich senkten und damit einen Beitrag leisten könnten, „einen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren“.
Vor Gericht siegte Unilever am Dienstag erneut: Äußerungen eines Wissenschaftlers über die Margarine, die der Lebensmittelkonzern verbreitet hatte, seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg am Dienstag. Somit darf das Unternehmen weiter erklären, dass es aus wissenschaftlicher Sicht keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken seiner Margarine gebe.
Nebenwirkungen verschleiert?
Foodwatch warf dem Hersteller vor, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern, und wollte ihm die umstrittenen Angaben zu seinem Produkt untersagen lassen. Es spreche vieles dafür, vor dem deutschen Bundesgerichtshof - dem höchsten deutschen Gericht - in Berufung zu gehen, kündigten Vertreter der Organisation an.
Der Margarine „Becel pro.activ“ sind bestimmte Pflanzenstoffe (Sterine) zugesetzt, um eine cholesterinsenkende Wirkung zu erzielen. Sterine sind fettähnliche Substanzen ähnlich dem Cholesterin, die in der Natur etwa in Pflanzen vorkommen. Der Stoff verdrängt nach Informationen des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im menschlichen Darm Cholesterin, sodass weniger davon in den Körper aufgenommen wird.
Weitere NGO gegen Unilever
Außer Margarine gibt es im Handel auch mit Sterin angereicherte Milchprodukte wie Trinkjoghurt und Käse sowie Brot. Der Zusatz ist EU-weit in zahlreichen Produkten erlaubt. Es ist aber eine Genehmigung nötig. Zudem muss die Packung bestimmte Hinweise tragen. Neben Foodwatch ist das Produkt auch dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Dorn im Auge. Auf eine Klage des vzbv hin stufte das Landgericht Hamburg im April eine Werbeanzeige von Unilever für das Produkt als unzulässig ein. Der Konzern kündigte umgehend Berufung an.
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