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Mehr Transparenz notwendig

Vor einem ausufernden Cyberkrieg durch „immer geschicktere Angreifer“ hat Googles IT-Sicherheitschef Gerhard Eschelbeck in einem Interview mit dem „Spiegel“ gewarnt. Es gebe eine „gewandelte Bedrohungslandschaft“ mit zunehmend zielgerichteten Attacken von Staatshackern, sagte der promovierte Informatiker.

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„Wir haben es immer mehr mit Angreifern zu tun, die von bestimmten Ländern gesponsert werden und dabei ganz konkrete Absichten verfolgen“, so Eschelbeck. Mit der Entwicklung des „Internets der Dinge“ würden viele weitere Sicherheitslücken hinzukommen. Ein Auto etwa sei heute nichts anderes als ein großer Supercomputer, der drahtlos verbunden werden könne. „Wir, und damit meine ich die ganze Branche, müssen dafür sorgen, dass dabei künftig von Anfang an auch die Sicherheit miteingebaut ist, sei es bei Autos oder Herzschrittmachern“, sagte der gebürtige Österreicher.

Eschelbeck warb in dem Zusammenhang für eine einheitliche Zertifizierung zur Sicherheit solcher Geräte. Teil des Problems sei es, dass das Internet prinzipiell nicht sehr transparent ist. „Deswegen muss Google für diese Transparenz sorgen und den Nutzern zeigen, was mit ihren Daten passiert“, sagte Eschelbeck. Bisher sei bei Google im Umgang mit Datenschutz „sicher nicht alles richtig gelaufen“. Er betrachte es deshalb als seine persönliche Aufgabe, für mehr Transparenz zu sorgen.

Britische Datenschützer vs. Google

Britische Datenschützer gehen unterdessen beim umstrittenen „Recht auf Vergessenwerden“ in Suchmaschinen noch einen Schritt weiter. Nach einer neuen Anordnung soll Google in einem Fall nun auch Links zu aktuellen Medienberichten über das Löschen von Links zu früheren Informationen entfernen.

Der Hintergrund sei, dass in den neuen Artikeln die alten Vorwürfe gegen die Person wiederholt würden, erläuterte Vizedatenschutzkommissar David Smith am Donnerstag. Die Links sollen nun nicht mehr bei der Internetsuche nach dem Namen des Antragstellers auftauchen. Im vorliegenden Fall gehe es um ein zehn Jahre zurückliegendes, kleineres kriminelles Vergehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen.

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