Löschungen nur in EU
Das Recht auf Vergessenwerden im Netz gibt es nur für Google-Nutzer in der EU. Der US-Internetriese wies eine Forderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL zurück, ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch weltweit umzusetzen. Kein Land dürfe kontrollieren, worauf jemand in einem anderen Land zugreife, sagte Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai 2014 das Recht auf Vergessenwerden im Internet festgeschrieben. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen seitdem in der EU Links zu Netzinhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, zumindest in berechtigten Fällen auf Antrag aus ihren Suchanzeigen löschen.
Konkret bedeutet das, dass Google auf Verlangen der Betroffenen zwar Links zu persönlichen Informationen im Internet auf seinen nationalen Seiten löscht. Von der für Frankreich eingerichteten Suchmaschine Google.fr und auch anderen europäischen Seiten sind diese Informationen dann nicht mehr abrufbar, vom weltweiten Angebot Google.com und von anderen nicht europäischen Google-Seiten aber sehr wohl.
Datenschutzbehörde droht mit Sanktionen
Google veröffentlicht einen Transparenzbericht zu den Anträgen auf Löschung von Links. Demnach erhielt das Unternehmen für Frankreich bisher rund 60.000 Anträge zu rund 204.000 Links. Insgesamt waren es 290.000 Anträge für rund eine Million Weblinks. Bei der Datenschutzbehörde CNIL gingen in der Folge Hunderte Beschwerden von Menschen ein, denen Google das Löschen von Links zu persönlichen Angaben verweigert hatte.
Im Juni forderte die CNIL das US-Unternehmen daher auf, das nachzuholen, und drohte im Falle einer Weigerung mit Sanktionen. Google gestand das aber lediglich auf europäischer Ebene zu. Der Google-Datenschutzbeauftragte Fleischer verwies darauf, dass 97 Prozent der französischen Internetnutzer europäische Versionen der Suchmaschine aufriefen.
Google sieht „Wettrennen in den Abgrund“
Ende Juli sagte Fleischer, die Forderung aus Frankreich sei eine „besorgniserregende Entwicklung“. Es drohten „ernste abschreckende Wirkungen im Netz“. Sollten die Vorschläge der CNIL tatsächlich als Standard für das Internet eingeführt werden, „dann gäbe das ein Wettrennen in den Abgrund. Dann wäre das Internet letzten Endes nur so frei wie der am wenigsten freie Ort auf dieser Welt.“
„Aus Prinzip“ weise Google daher die Forderung der französischen Datenschutzbehörde zurück und bitte sie, ihre formelle Prüfung zurückzunehmen. Die CNIL bestätigte auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass fristgerecht eine Reaktion von Google eingegangen sei. Diese werde nun in der vorgegebenen Frist von zwei Monaten geprüft. Die CNIL behalte sich „die Möglichkeit einer Strafphase“ vor, hieß es weiter. In diesem Fall droht Google ein Bußgeld von bis zu 150.000 Euro. Der Konzern machte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 66 Milliarden Dollar.
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