Gesetze müssten nur angewendet werden
Angesichts steigender Asylwerberzahlen kommt in der innenpolitischen Debatte ein neuer Vorschlag auf den Tisch, der bei näherer Betrachtung so neu nicht ist: Aus mehreren Parteien werden Rufe laut, man solle den Kriegsflüchtlingen unbürokratisch einen temporär befristeten Asylstatus gewähren. Statt Zeltstädten und anderen Missständen gäbe es damit für Flüchtlinge Rechtssicherheit und Klarheit.
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Am Mittwoch forderte etwa der Kärntner ÖVP-Obmann Christian Benger „ein Konzept für zeitlich befristetes Asyl“. Mitte Juli hatte bereits die burgenländische ÖVP eine solche Forderung deponiert. Aber auch in Wien findet es der dortige neue Asylkoordinator Peter Hacker nicht „superschlau, dass die Regierung Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten sofort in den vollen Asylstatus setzt“, wie er gegenüber dem „Kurier“ (Mittwoch-Ausgabe) erklärte. Auch er sprach sich für zeitlich begrenzten Schutz aus.
„Unterschiedliche Strategien wünschenswert“
Dass man den Kriegsflüchtlingen Schutz gewähre, ist für Hacker selbstverständlich, doch sei „anzunehmen, dass sie nach dem Krieg in ihre Heimat zurückkehren - daher wären unterschiedliche Strategien für Bürgerkriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte wünschenswert“. Was Hacker fordert, ist in Wahrheit nichts anderes als die Umsetzung der österreichischen Gesetze, denn der Schutz von Kriegsflüchtlingen und Asylwerbern ist unterschiedlich geregelt.
Asyl bekommt, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung von einem Staat verfolgt oder nicht geschützt wird. Krieg ist jedoch keine gezielte Verfolgung einer Person - und Kriegsflüchtlinge haben damit kein Recht auf Asyl im engeren Sinn. Sie sind jedoch klar „subsidiär schutzbedürftig“, wie es das Gesetz nennt. Österreich hat dafür klare Regeln, die nur angewendet werden müssten.
Im Asylwesen an der falschen Stelle
Ein Gutteil der aktuellen Flüchtlingsproblematik in Österreich beruht darauf, dass die Betreffenden im Asylsystem eigentlich nicht an der richtigen Stelle sind - beginnend bei viel zu geringen Kapazitäten und den daraus folgenden Zuständen bei der Unterbringung etwa in der niederösterreichischen Aufnahmestelle Traiskirchen. Subsidiär Schutzberechtigte umgekehrt bekommen eine temporäre Aufenthaltserlaubnis und können selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, da sie in Österreich arbeiten dürfen.
Eine Belastung des Arbeitsmarktes braucht man wegen des Zusprechens der subsidiären Schutzbedürftigkeit nicht zu fürchten. Zum Beweis müsste Österreich nur auf seine eigene jüngere Geschichte schauen: In den Jugoslawienkriegen bekamen Zehntausende Flüchtende vor allem unter der Ressortverantwortung des damaligen Innenministers Caspar Einem (SPÖ) unbürokratisch und schnell subsidiären Schutz.
Erinnerung an die „De-Facto-Aktion“
Mit der De-Facto-Aktion (wegen der De-Facto-Gleichbehandlung mit Konventionsflüchtlingen) für Bosnien zwischen 1992 und 1998 wurden etwa 60.000 Plätze auf einmal bewilligt - und allein damit weit mehr Menschen Schutz geboten als derzeit in Österreich Asyl suchen, und das ganz ohne Zeltstädte und Sorge wegen eines „Ansturms“ von Flüchtlingen. Wie die Geschichte außerdem zeigt, kehrten nach dem Ende des Krieges weit mehr Menschen in ihre Heimat zurück als anfangs vermutet. Dafür war auch eine straff organisierte Hilfe der Republik bei der Rückkehr mitverantwortlich.
Jene Flüchtlinge aus der De-Facto-Aktion, die in Österreich blieben, gelten heute als bestens integriert. Das mag damit zu tun haben, dass viele von ihnen schon Verwandte und Bekannte in Österreich hatten, aber auch damit, dass sie durch die - wenn auch nur temporäre - Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nicht im Asylwerberstatus „gefangen“ waren, der die Betreffenden im Wesentlichen aus der Gesellschaft aussperrt.
Scharfe Parolen statt erfüllter Quoten
Der Großteil der Innenpolitik blieb am Mittwoch aber den schon bisher bekannten Fronten verhaftet: Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) etwa forderte dabei am Mittwoch ebenso wie sein burgenländischer Amtskollege Hans Niessl (SPÖ) absolute „Obergrenzen“ für die Aufnahme von Asylwerbern in Österreich. Außerdem ist Niessl für Grenzkontrollen und denkt laut über einen möglichen Assistenzeinsatz des Bundesheeres nach.
Die Diskussion von Obergrenzen und anderen demonstrativ harten Wortmeldungen mag auch damit zu tun haben, dass die Länder laut Abmachung mit dem Innenministerium bis Samstag die versprochenen Quartiere für die Flüchtlinge bereit haben sollen, damit aber unverändert im Verzug sind. Die Kärntner ÖVP meinte dazu etwa, das Land solle kein „Sozialschlaraffenland“ sein.
Die „Obergrenze“ und die Realität
Niessl, der wie auch die FPÖ eine „Flüchtlingsobergrenze“ von „einem Prozent“ der Bevölkerung fordert, müsste demnach im Burgenland 2.900 Flüchtlinge aufnehmen. Die derzeitige Quote für das Burgenland liegt bei nicht einmal 1.400 Plätzen. Davon, dieser Zahl von Menschen die versprochenen Quartiere anbieten zu können, ist das Land derzeit - wie fast alle anderen - deutlich entfernt. Ein Gutteil der geschaffenen Plätze ist zudem nur temporär nutzbar, etwa in wegen der Sommerferien leerstehenden Internaten.
Lukas Zimmer, ORF.at
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