Klagskrieg wird zum Musikkrimi
Schon die Klage der Filmemacherin Jennifer Nelson gegen den US-Musikverlag Warner/Chappell, mit der sie das „Happy Birthday“-Lied der Allgemeinheit zurückgeben wollte, hat 2013 für Schlagzeilen rund um die Welt gesorgt. Nun, kurz vor dem Urteil, wendet sich der Prozess zum millionenschweren Krimi: Warner/Chappell könnte sich die Tantiemen daran in vollem Bewusstsein erschlichen haben.
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Nelson selbst spricht vom „sprichwörtlichen rauchenden Colt“: In einer Eingabe vor Gericht vom Montag argumentiert sie, dass der Musikverlagsriese selbst nur allzu gut wisse, dass das Lied der beiden Schwestern Patty und Mildred Hill - Kindergärtnerin die eine und Pianistin die andere - von Anfang an als „Geschenk an die Öffentlichkeit“ gedacht war und niemand je etwas daran verdienen hätte sollen. Das Pikante daran: Das Beweisstück stammt von Warner/Chappell selbst.
Täglich 5.500 Dollar Einnahmen
Warner/Chappell hatte die Rechte an dem Lied seit jeher mit einer einigermaßen wackeligen Konstruktion verteidigt: Sie beziehen sich auf eine Version aus dem Jahr 1935. Die Melodie dachten sich die Hill-Schwestern jedoch belegtermaßen schon vor 1893 aus. Damals allerdings war die Melodie noch das Guten-Morgen-Lied für Pattys Kindergartenschar und statt „Happy Birthday To You“ wurde „Good Morning To All“ gesungen.
Offenbar irgendwann in den 1920er Jahren ließ sich Patty Hill für die Geburtstagskinder des Tages den heute noch gesungenen Alternativtext einfallen. Genau lässt sich das jedoch nicht feststellen, weshalb Warner/Chappell bisher Tag für Tag rund 5.500 Dollar (4.980 Euro) an dem Lied verdient. Der Verlag argumentierte, die 1935er-Version des Liedes sei die erste urheberrechtlich abgesicherte, in der Melodie und Geburtstagstext gemeinsam auftauchten.
Ein „vergessenes“ Liederbuch
Das von Warner/Chappell mit allen juristischen Tricks und Kniffen geführte Beweisverfahren in dem Fall war vom Gericht schon letztes Jahr geschlossen worden. Nelsons Anwälte wollten jedoch nicht locker lassen und verlangten vom Verlag zuletzt alle firmeninternen Dokumente, die mit dem Lied zu tun hatten. Darunter war dann auch eine bisher unbekannte Version des Liedes in seiner heutigen Form in einem Liederbuch aus dem Jahr 1927, auf die Warner/Chapell bisher im Prozess laut eigener Aussage „vergessen“ hatte.
Nun wird es noch einmal komplizierter: Warner/Chappell kaufte die Rechte an dem Lied nicht von den Hill-Schwestern selbst, sondern von der Clayton F. Summy Company, die selbst auf ungeklärten Wegen an die Rechte gekommen war. Teil des Vertrags war jedenfalls, dass die Summy Company dem Musikverlag zugesichert hatte, dass alle Versionen des Liedes von vor 1935 „illegal“ seien. Genau das lässt sich durch das gefundene Dokument aber nicht mehr behaupten.
Detektivarbeit in Antiquariaten
Das „vergessene“ Liederbuch legte Warner/Chappell wie alle anderen Dokumente in computerisierter Form vor. Und für ein vergessenes Dokument machte man sich gerade damit einige Mühe, so Nelsons Anwälte: Das gesamte Notenblatt sei gut leserlich, nur am unteren Rand werde das PDF rätselhaft verschwommen. Eine bei Antiquaren bald gefundene andere Ausgabe des Liederbuchs brachte Klarheit: In der zuerst unleserlichen Zeile reklamiert die Summy Company das Copyright eindeutig für sich.
Damit sei der Vertrag, mit dem Warner/Chappell seit Jahrzehnten Millionen an „Happy Birthday“ vor allem bei der Verwendung in Film- und TV-Szenen verdient, null und nichtig, ist die Filmemacherin überzeugt. Doch es kommt noch besser: Das PDF stammte aus der 15. Auflage des Liederbuchs. Nelsons Anwälte fanden aber auch die Erstausgabe, in der sich überhaupt kein Hinweis auf irgendjemandes Urheberrecht findet.
Verlag „sollte Niederlage zugeben“
Für Nelson, die durch Recherchen für eine Doku über die - auch für die moderne Pädagogik bedeutenden - Hill-Schwestern in den „Happy Birthday“-Strudel geraten war, ist damit klar: Das Lied war von Anfang an zur freien Verwendung gedacht, und die Geschäftemacher kamen erst später. Einer von Nelsons Anwälten erklärte gegenüber dem „Hollywood Reporter“, der Musikverlag wisse selbst, dass er „die Niederlage zugeben sollte, aber sie werden es nicht tun, weil zu viel Geld auf dem Spiel steht“.
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