Neues Normengesetz laut Jurist „krass verfassungswidrig“

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Das von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) geplante neue Normengesetz sei „krass verfassungswidrig“, sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer. „Das hat jemand geschrieben, so als gäb’s keine Verfassung“, so Mayer bei einem Pressegespräch in Wien.

Austrian Standards, das frühere Normungsinstitut, lehnte den Entwurf für das neue Normengesetz von Anfang an als „nicht umsetzbar“ ab und untermauerte diese Position nun durch ein Gutachten des Verfassungsexperten. Der Entwurf zeige „ein erschreckendes Gesamtbild“, sagte die Direktorin von Austrian Standards, Elisabeth Stampfl-Blaha. „Daher ist unser Plädoyer: zurück an den Start.“

„Groteske Bestimmung“

Der Entwurf enthalte etwa in Paragraf 4 die „groteske Bestimmung“, wonach das Leitungsorgan des Vereins (Austrian Standards) in seiner Satzung vorsehen müsse, dass ein Vertreter des Bundes und einer der Länder Mitglied zu sein habe und dass die wichtigen Beschlüsse einstimmig zu fassen seien.

Das bedeute, dass der Vertreter des Ministeriums oder der Länder jeden Beschluss blockieren kann, so Mayer. Der Verein als verfassungsrechtliches Konstrukt würde damit zerstört.

Außerdem müsse ein Verein in Rahmen seiner Privatautonomie auch befugt sein, für seine Leistungen ein Entgelt zu verlangen. Es sei „krass verfassungswidrig“, das zu verbieten. Der Entwurf sei „so, wie wenn ein Volksschüler sich hinsetzt und einen Roman schreibt“, bewertete Mayer die Qualität des Gesetzesentwurfs.

Für Stampfl-Blaha „atmet dieser ganze Entwurf ein Obrigkeitsdenken, das erschütternd ist. Man will uns mit einem verstaubten Retro-Gesetz fesseln.“

Ministerium verteidigt Gesetz

Das Wirtschaftsministerium wies die Kritik zurück. Das Gesetz solle die Transparenz und Steuerung des nationalen Normenwesens verbessern, um die von Wirtschaftstreibenden beklagte Normenflut einzudämmen. Daher sei das Aufsichtsrecht gestärkt worden, in die Vereinsfreiheit habe man nicht eingegriffen.

Der Entwurf sei unter anderem mit dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt rechtlich abgestimmt worden, so das Ministerium in einer Aussendung. Das neue Gesetz solle unter anderem eine kostenlose Teilnahme an der Normung ermöglichen. Weiters werde eine Normung in Zukunft nur noch auf Antrag mit konkreten Begründungen erfolgen.

Die nationale Stellungnahmefrist für das Gesetz geht am 3. August zu Ende, am 24. September die europäische. Das neue Normengesetz soll am 1. Jänner 2016 in Kraft treten.