Recht auf Schutz des Eigentums verletzt
Österreich muss im Ringen um die Altlasten der Krisenbank Heta eine herbe Niederlage einstecken: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob Dienstagfrüh das Hypo-Sondergesetz von 2014 auf. Der darin verfügte erste Schuldenschnitt verletzte das „Grundrecht auf Schutz des Eigentums“. Zu den umstrittenen Landeshaftungen urteilte das Gericht, diese könnten nicht im Nachhinein für wertlos erklärt werden. Aus dem Finanzministerium hieß es am Dienstag, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, sie habe jedoch keine Auswirkungen auf die Abwicklung der Bank durch den Bund.
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