Themenüberblick

Pilz und NEOS kündigen Widerstand an

Bereits bei der Vorlage des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG) hat es von vielen Stellen harsche Kritik gegeben. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) verteidigte zuletzt weiter die Lösung ohne Richter. Nach einem Beschluss im Herbst im Nationalrat soll das Gesetz bis 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Entgegen der breit gestreuten Kritik sieht Mikl-Leitner mit dem neuen Staatsschutzgesetz mehr Rechtssicherheit statt weniger. Dass letztlich ein Rechtsschutzbeauftragter und nicht ein Richter über die Befugnisse entscheidet, verteidigte die Ministerin anlässlich des Beschlusses Ende Juni mit dem Argument, dass sonst Rechtsschutzinstanzen wegfallen würden.

Vorlage offenbar ohne Streit beschlossen

Der Rechtsschutzbeauftragte müsse über jede Befugnis entscheiden und könne sich bei Zweifeln auch an die Datenschutzbehörde wenden, so die Ministerin. Bei einer Genehmigung durch einen Richter würden diese Instanzen wegfallen. Mit der in beiden Varianten bestehenden Möglichkeit, sich ans Bundesverwaltungsgericht und letztlich an die Höchstgerichte Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof zu wenden, gebe es nun insgesamt mehr Instanzen, argumentiert die Ministerin.

„Wir wollen den besten Schutz für unsere Bevölkerung“, so Mikl-Leitner vor dem Beschluss des Gesetzes im Ministerrat. Es gehe um mehr Befugnisse, aber auch mehr Rechtssicherheit. Dass das Gesetz erst mit 1. März oder 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, rechtfertigte sie mit der notwendigen Zeit für den parlamentarischen Prozess. ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel und ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon begrüßten das Gesetz, Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sagte in einer Aussendung, dass bei der Verhandlung des Gesetzes nicht gestritten worden sei.

Pilz will Gesetz verhindern

Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz kündigte Mitte Juni an, das Gesetz mit allen parlamentarischen Mitteln verhindern zu wollen. Er befürchtet, dass sich Österreich durch die geplante Weitergabe von Ermittlungsdaten zum Verbündeten ausländischer Geheimdienste, insbesondere US-amerikanischer, machen könnte. Pilz ortet dabei laut eigenen Angaben in den Reihen der SPÖ und der ÖVP Verbündete gegen das Gesetz.

Auch NEOS kritisierte zuletzt das geplante Gesetz und forderte eine parlamentarisch Kontrolle, wie sie in anderen Ländern üblich sei. NEOS-Klubobmann Matthias Strolz kündigte Ende Mai mit NEOS-Sicherheitssprecher Niko Alm ebenfalls „erbitterten Widerstand“ gegen eine weitere Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte an. NEOS sei nicht grundsätzlich gegen ein solches Gesetz, es brauche aber ausreichende Kontrollmechanismen und den Schutz der Grundrechte.

Auch die Piratenpartei heftete sich den Kampf gegen das Gesetz auf die Fahnen: Man brachte eine parlamentarische Bürgerinitiative im Nationalrat ein. „Es geht darum, ein starkes Zeichen des Protests gegen einen ausufernden Spitzelstaat zu setzen“, so Florian Lammer für den Bundesvorstand der Piratenpartei.

Für Rechtsanwälte „enormer Vertrauensverlust“

Im jüngsten Wahrnehmungsbericht ortete der heimische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) Anfang Juli einen Hang der heimischen Politik zur Eilgesetzgebung. Es gebe zudem einen „enormen Vertrauensverlust der Behörden in die Bürgerinnen und Bürger“, der sich in den Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte durch das geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz, aber auch in der Abschaffung des Bankgeheimnisses zeige.

Der ÖRAK forderte in seinem Bericht erneut die Einführung von Mindeststandards für das Begutachtungsverfahren. Für die Gesetzesentstehung insgesamt sollte es verpflichtende „Good Governance“-Regeln geben, inklusive Verständigungspflicht über nachträgliche Änderungen in den ursprünglich zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesentwürfen.

Links: