Gerichte sehen Kreditgebühren als unzulässig an
Bankkredite könnten bald billiger werden. Die für Kreditnehmer anfallende Gebühr von 0,5 bis drei Prozent der geliehenen Summe ist unzulässig, urteilten zumindest die beiden Landesgerichte Innsbruck und St. Pölten auf die Klage von Konsumentenschützern hin. Die Spesen seien intransparent und benachteiligten die Kreditnehmer, schreibt der „Kurier“ (Onlineausgabe).
Die Urteile der beiden Gerichte seien dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) gestern zugestellt worden. Sie sind nicht rechtskräftig. Geklagt wurde gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg und die Hypo NÖ. VKI-Juristin Beate Gelbmann rechnet mit Berufung. „Es wird bis zum Obersten Gerichtshof gehen, das dauert etwa ein Jahr“, sagte sie zum „Kurier“.
Gebühr unabhängig vom Arbeitsaufwand
Das Gericht in Innsbruck etwa sah eine „gröbliche Benachteiligung der Konsumenten“ darin, dass die Gebühr als Prozentsatz vom Kreditbetrag berechnet wird - unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand, schreibt die Zeitung. Es sei nicht nachvollziehbar, warum höhere Kreditsummen zwingend einen höheren Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen sollten, so das Gericht.
Eine gröbliche Benachteiligung liege auch darin, dass die gesamten Kosten auf die Konsumenten überwälzt werden. Kredite würden auch im Interesse der finanzierenden Bank abgeschlossen.
Das Gericht in St. Pölten stieß sich dem Bericht zufolge auch an der Intransparenz der Gebühr. Der Konsument werde etwa nicht darüber aufgeklärt, dass die Gebühr nicht reduziert werde, wenn der Kredit vorzeitig getilgt werde.
In Deutschland hat das Bundesgericht die Kreditgebühr bereits im Vorjahr verboten. Die heimischen Banken geben sich laut „Kurier“ zugeknöpft. Sie warten ab, ob die erstinstanzlichen Urteile oberstgerichtlich halten.