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Opposition geißelt „Verbotswahn“

Nun bekommt auch Österreich ein Rauchverbot in der Gastronomie. Mit den Stimmen von Koalition und Grünen hat der Nationalrat Mittwochmittag beschlossen, dem Tabakkonsum in Lokalen ab Mai 2018 ein Ende zu machen. Auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten sind vom Verbot erfasst.

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In der Debatte übten vor allem die Freiheitlichen Kritik an den strikten Regelungen. Ihr Mandatar Josef Riemer sprach von einem „totalitären Gesetz“, sein Klubkollege Peter Wurm nannte die Vorlage „paranoid“ und sah einen „Verbotswahn“. Riemer beklagte unter anderem die aus seiner Sicht überschießenden Strafen, die einen Gast im Wiederholungsfall 1.000 Euro und den Wirt bis zu 10.000 Euro kosten könnten.

TS verweist auf Probleme mit Anrainern

Ebenso wenig Zustimmung kam vom Team Stronach (TS), auch wenn dessen Klubobfrau Waltraud Dietrich sich selbst als überzeugte Nichtraucherin schilderte. Für sie sei zwar klar, dass das Rauchen gesundheitsschädlich ist, aber: „Man kann nicht alles, was die Gesundheit gefährdet, aus dem Leben entfernen.“ Zu bedenken gab sie auch die Anrainerproblematik, die durch vor den Lokalen rauchende Gäste entstehe.

Seitens NEOS bekannte sich Gesundheitssprecher Gerald Loacker zwar zum „Nichtraucherschutz“, das Gesetz lehnte seine Fraktion aber doch als „Murks“ ab. Unter anderem kritisierte er, dass es in Hotels weiter Raucherräume geben dürfe, womit die Restaurants dort bevorteilt seien. Zudem fand es Loacker seltsam, dass im Tabakgesetz nicht tabakhaltige Wasserpfeifen verboten würden.

Grafik zu Rauchverboten in Europa

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

„Historischer Beitrag“

Kritik seitens der Opposition kam auch daran, dass selbst in Vereinslokalen das Rauchen verboten und damit in die Privatsphäre eingegriffen wird. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) verteidigte die Regelung, da es sonst - wie in Deutschland - wieder zu Umgehungsmöglichkeiten kommen würde.

Insgesamt zeigte sich Oberhauser sehr zufrieden mit dem Gesetz, auch im Sinne des Arbeitnehmerschutzes. Zudem werde wieder ein großer Schritt gesetzt, um die Menschen vom Rauchen abzuhalten. SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger sprach gar von einem „historischen Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen in Österreich“.

2.000 bzw. 100 Euro Strafe

Bei Verstößen gegen das neue Nichtrauchergesetz droht Wirten ein Bußgeld von 2.000 Euro - für Raucher, die sich nicht an die neuen Regeln halten, ist eine Strafe von 100 Euro vorgesehen. Neben klassischen Tabakerzeugnissen sind von der neuen Regelung zudem Wasserpfeifen und verwandte Produkte wie etwa E-Zigaretten erfasst.

„Wichtiges Signal“

Für Spindelberger hat die unternehmerische Freiheit dort zu enden, wo es um die Gesundheit der Menschen gehe. ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger betonte ebenfalls, es sei das Recht der Demokratie, Beschränkungen einzuführen. Das Verbot in der Gastronomie sei dabei ein „wichtiges Signal“, umso mehr, als 18 Prozent aller Todesfälle in Österreich mit dem Rauchen zusammenhingen.

Auch wenn Grünen-Klubobfrau Eva Glawischnig eine kürzere Übergangsfrist befürwortet hätte, sah sie einen „historischen Beschluss“. Dieser sei gut für den Arbeitnehmerschutz und auch für den Kinderschutz, könnten die sich doch auch nicht aussuchen, in welchen Lokalteil ihre Eltern mit ihnen gehen.

Auch Feuerwehrfeste betroffen

Ab 1. Mai 2018 wird jedenfalls niemand mehr von Rauch in Lokalen belästigt. Denn das Verbot ist weit gefasst. Betroffen sind alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden (z. B. auch Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z. B. Internate).

Für Gastronomiebetriebe, die nach dem letzten Gesetz in getrennte Raucherlokalteile investiert haben, gibt es eine gewisse Erleichterung. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen Umstieg von Unternehmen schon vor dem 1. Juli 2016 wird es eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen geben.

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