Zugeständnis für grüne Zustimmung
Die Koalition und die Grünen haben sich auf die Rahmenbedingungen zur Konteneinschau geeignet, mit der das Bankgeheimnis in Österreich weiter abgebaut wird. Möglich wurde der Durchbruch dadurch, dass sich SPÖ und ÖVP bereiterklärten, entgegen dem vorliegenden Begutachtungsentwurf der Einbindung eines Richters zuzustimmen.
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Im Vorschlag der Regierung waren lediglich ein Vieraugenprinzip und die Einbeziehung eines Rechtsschutzbeauftragten vorgesehen. Nunmehr handelten die Grünen aus, dass doch ein Richter am Bundesfinanzgericht die Einschau genehmigen muss, und das innerhalb von drei Tagen. Gegen dessen Entscheidung kann bei einem Dreiersenat am selben Gericht berufen werden, allerdings ohne aufschiebende Wirkung.
Instanzenzug auch bei kleineren Causen
Eine weitere Neuerung ist, dass im Gegensatz zu bisher auch bei Fällen bis zu 100.000 Euro dieser neue Instanzenzug angewendet wird, also auch in kleineren Causen eine richterliche Genehmigung nötig ist. Die Klubchefs der drei Parteien betonten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Parlament, dass nun noch in anderen Fragen Details zu klären sein werden.

APA/Robert Jäger
Die Einigung wurde bei einer Pressekonferenz vorgestellt
Grundsätzlich stehe die Einigung aber, meinte SPÖ-Klubchef Andreas Schieder. Auch die grüne Klubobfrau Eva Glawischnig sah die Sache auf einem guten Weg. Geht alles wie geplant, wird der gesamte Gesetzesentwurf bis zum Beschluss im Ausschuss Ende Juni vorliegen.
Regierung auf Grüne angewiesen
Angewiesen war die Koalition auf die Zustimmung der Grünen, da die anderen Oppositionsfraktionen jede Lockerung des Bankgeheimnisses ablehnten und eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Grünen-Chefin Glawischnig begründete die Zustimmung ihrer Fraktion damit, dass es darum gehe, den internationalen Steuerbetrug effizient bekämpfen zu können. Nun sei es gelungen, das mit dem Rechts- und Datenschutz auszubalancieren: „Sauberer kann man dieses Thema nicht lösen.“
100 bis 300 Verfahren pro Jahr?
Der grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann sah in der Einigung sogar einen Meilenstein, mit dem man auch an die „großen Fische“ herankomme. Dass man nur an die echten Steuerbetrüger heranwolle, betonte auch ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka. Um überhaupt die Einschau einleiten zu können, muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet werden und ein Vieraugenprinzip angewandt werden. Lopatka geht von 100 bis 300 Verfahren mit möglicher Konteneinschau im Jahr aus. Dafür sollen am Bundesfinanzgericht zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Lopatka verspricht ÖVP-Zustimmung
Lopatka ist auch überzeugt, dass die nun gefundene Lösung in seiner Partei mehrheitsfähig ist. Etwa die steirische und die niederösterreichische Volkspartei hatten ja auf die Einbeziehung eines Richters gedrängt: „Die 49 Abgeordneten der ÖVP werden mit dieser Regelung kein Problem haben“, versicherte der Klubobmann der Volkspartei.
Am wenigsten für einen Richter erwärmen konnte sich ursprünglich die SPÖ. Klubchef Schieder konnte mit der Verständigung von Donnerstag aber leben. Denn auch mit dieser sei gesichert, dass das Bankgeheimnis als Schutzfunktion für Steuerhinterziehung Geschichte sei. Auch meinte er, dass letztlich - entgegen früher geäußerten Bedenken - eine Konteneinschau leichter möglich sein wird als bisher.
Kritik der FPÖ
Die Einigung sei der erste Schritt „zum gläsernen Bürger“, sagte FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs. Kritik übte er auch an dem Umstand, dass der Berufung gegen die Entscheidung des Richters am Bundesfinanzgericht keine aufschiebende Wirkung zukomme. Das bisherige System der Genehmigung durch einen unabhängigen Strafrichter habe sich bisher bewährt.
Daher sehe er, Fuchs, keinen Änderungsbedarf an der bisherigen Regelung. „Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem Rechts- und Datenschutz werden durch die nunmehrige Grundsatzentscheidung nicht zufriedenstellend gelöst“, sagte Fuchs.
TS glaubt an völlige Durchleuchtung
Team-Stronach-Klubobfrau Waltraud Dietrich kritisierte das „Bankgeheimnis light“ als „ersten Schritt zur Inventarisierung aller Vermögenswerte der Bürger“. Auch die Kontrolle durch Richter werde den Schutz des Bankgeheimnisses nicht wirklich garantieren. Der Staat werde „es sich nicht nehmen lassen, in aller Ruhe nachzuschauen, wo sich noch Gespartes findet, um bei Budgetproblemen gezielt zugreifen zu können“.
NEOS zeigte sich zufrieden. Die Regierung sei nun der eigenen Linie gefolgt, so Parteiobmann Matthias Strolz. Er meinte, seine Partei habe einen „starken öffentlichen Druck“ mit aufgebaut, die Einigung sei ein „Sieg der Freiheitsrechte“.
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