Die Reform im Überblick
Die Steuerreform ist im Wesentlichen fixiert. Das über fünf Mrd. Euro schwere Paket sorgt für eine Differenzierung und Entlastung bei der Lohnsteuer, dafür gibt es Erhöhungen bei anderen Steuern.
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Herzstück des Pakets ist die Tarifreform: Statt bisher drei gibt es künftig sechs Lohnsteuerstufen. Die Steuerfreigrenze bleibt wie bisher bei 11.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Neu ist der Eingangssteuersatz von 25 Prozent für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro. Bisher waren hier 36,5 Prozent fällig.
Neue Stufen
Die nächste Stufe gilt bis 31.000 Euro, hier sind 35 Prozent fällig. Derzeit sind schon ab 25.000 Euro 43,2 Prozent abzuziehen.Die dritte Stufe wird mit 42 Prozent besteuert, sie beginnt bei 31.000 Euro. Der bisherige Spitzensteuersatz von 50 Prozent, der derzeit bei 60.000 Euro beginnt, wird ebenfalls verändert.
Die neue vierte Stufe (bis 90.000) sieht mit 48 Prozent eine leichte Entlastung vor. Für Teile darüber gilt ein Satz von 50 Prozent. Ab einer Mio. Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent, diese Abgabe wird allerdings auf fünf Jahre begrenzt eingeführt.
Für ein Monatsbrutto von 2.100 Euro soll ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen. Diese Entlastung kostet 4,9 Mrd. Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wird außertourlich um etwa 100 Euro angehoben.
Negativsteuer und Wirtschaftspaket
Für all jene, die unter der Steuerfreigrenze verdienen, wird die Negativsteuer von derzeit 110 auf maximal 400 Euro ausgeweitet, Kleinpensionisten kommen erstmals in den Genuss einer Steuergutschrift von maximal 110 Euro. Teile dieser Erhöhung werden nicht erst 2016, sondern schon 2015 zur Anwendung kommen. Für Familien wird der Kinderfreibetrag von 220 auf 400 Euro aufgestockt. Das kostet 100 Mio. Euro.
Für die Wirtschaft gibt es ein Paket, das im ersten Jahr 100 Millionen Euro, ab dem zweiten dann 200 Mio. Euro schwer ist - diese sollen etwa in die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung und ein Finanzierungspaket für kleine und mittlere Unternehmen fließen.
Wie die Reform finanziert wird
Durch die konjunkturbelebenden Effekte der Steuerreform soll diese sich zum Teil selbst finanzieren. Die Regierung rechnet hier mit Mehreinnahmen von etwa 850 Mio. Euro. Der größte Brocken der Finanzierung soll aber aus dem Bereich der Betrugsbekämpfung hereinkommen.
Die Regierung erwartet sich 900 Mio. Euro durch die Einführung der Registrierkassenpflicht - in Kombination mit einer Belegpflicht. Weitere 700 Mio. Euro soll die Lockerung des Bankgeheimnisses einbringen. Weitere 200 Mio. Euro soll die Bekämpfung von Sozialbetrug bringen, 100 Mio. Euro werden im Bereich Mehrwert- und Mineralölsteuerbetrug erwartet.
Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung
Auch bei Förderungen und der Verwaltung soll gespart werden. Dieser Punkt ist allerdings noch recht unkonkret. Ein Drittel des Volumens soll die Bundesländer betreffen, zwei Drittel den Bund. Die Einnahmen daraus sollen sich auf 1,1 Mrd. Euro belaufen.
Die Streichung von Steuerausnahmen soll 900 Mio. Euro einbringen. Die Anhebung bei einigen begünstigten Mehrwertsteuersätzen von derzeit zehn auf 13 Prozent (unter anderem Hotelübernachtungen, Tierfutter, Museum- und Theaterkarten, Blumen) soll 26 Mio. Euro in die Staatskassen spülen. Die Höherbesteuerung von privat genutzten Dienstwagen soll 15 Mio. bringen, der Rest soll sich aufteilen auf das Auslaufen der Absetzmöglichkeiten bei Wohnraumbeschaffung und die Reduzierung des Abschreibungssatzes von gewerblichen Immobilien.
Kapitalertragssteuer und Spitzensatz erhöht
Vermögensbezogene Steuern sollen insgesamt etwa 350 Mio. Euro einbringen. Gefallen ist hier der SPÖ-Wunsch nach Wiedereinführung von Vermögens- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Stattdessen wird die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden erhöht, die derzeit bei 25 Prozent liegt - und zwar auf 27,5 Prozent. Gleichzeitig steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent. Nicht angetastet werden soll aber die Kapitalertragssteuer auf Sparbuchzinsen. Angehoben werden sollen auch die Immobilienertragssteuer - von 25 auf 30 Prozent.
Änderungen bei Grunderwerbssteuer
Auch bei der Grunderwerbssteuer gibt es eine Anhebung - die auch das Erben und Schenken von Immobilien verteuern wird. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden.
Erben von kleineren Immobilien sollen dennoch besser aussteigen: Angedacht ist die Senkung des derzeit für Familien geltenden Steuersatzes von zwei auf 0,5 Prozent für Vermögensteile unter 250.000 Euro. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro soll künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden. Für Unternehmensübertragungen wird der Freibetrag deutlich erhöht - von 365.000 auf 900.000 Euro. Gleichzeitig wird der Steuersatz mit 0,5 Prozent gedeckelt. Die Steuer soll insgesamt 35 Mio. Euro einbringen und für die kommunale Infrastruktur zweckgebunden sein.
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