Bankgeheimnis: Anwälte kritisieren Eingriff in Grundrechte

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Die Rechtsanwälte sehen die Pläne der Regierung, künftig ohne Weiteres in Bankkonten Einsicht nehmen zu können, als massiven Eingriff in bürgerliche Grundrechte und fordern mehrere Änderungen.

Ein Rechtsschutz vor der Konteneinsicht sei unbedingt erforderlich, sagte der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Rupert Wolff, heute.

Vorherige Prüfung der Verdachtslage gefordert

Die Rechtsanwälte und auch die Richter fordern „die vorherige Prüfung der Verdachtslage durch einen unabhängigen Richter“. „Es kann nicht sein, dass die Finanzbehörde ohne richterliche Genehmigung in Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingreift“, so Wolff.

Die Rechtsanwälte befürchten, dass die Regierung nur einen abgeschwächten Rechtsschutz plane - etwas eine Prüfung im Nachhinein.

Zudem ist Wolff die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten zu wenig. Der Rechtsschutzbeauftragte sitze Tür an Tür mit dem Minister und werde vom Ministerium bezahlt. Das ist den Rechtsanwälten „zu wenig“, sie wollen einen richterlichen Beschluss durch einen unabhängigen Richter des Strafgerichts oder der Verwaltungsgerichte bzw. des Bundesfinanzgerichts.

Im Begutachtungsentwurf der Regierung war ursprünglich gar kein Rechtsschutz bei der Konteneinsicht vorgesehen. Nach harter Kritik von vielen Seiten zeigten sich SPÖ und ÖVP gesprächsbereit. Sie wollen allerdings keinen Beschluss eines Strafgerichts, sondern die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten, einer richterlichen Stelle in einem Verwaltungsgericht oder das Vieraugenprinzip.