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Aus für ungeliebte Teillösung

Das Rauchverbot in der Gastronomie kommt nach jahrelangem politischen Gezerre und einer teuren und stets umstrittenen Teillösung nun doch - allerdings erst im Mai 2018. Die Regierungsparteien haben sich nun auf einen Begutachtungsentwurf geeinigt.

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Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentierten am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien den entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch am selben Tag in die Begutachtung gehen soll. „Das neu geregelte Rauchverbot ist ein historischer Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen“, sagte Oberhauser. Mit der Gastronomie wurde die Möglichkeit vorzeitiger Abschreibungen vereinbart.

„Prämie“ für früheren Wechsel

Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine „Prämie“ in Höhe des Restbuchwerts erhalten. „Damit stärken wir den Nichtraucherschutz in Österreich, berücksichtigen aber auch die Anliegen jener Betriebe, die bereits in räumliche Trennungen von Rauchern und Nichtrauchern investiert haben“, sagte Mitterlehner.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (ÖVP) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP)

APA/Hans Punz

Oberhauser und Mitterlehner bei der Präsentation der neuen Regeln

Einigung zeichnete sich ab

Die Einigung hatte sich bereits vor mehreren Tagen abgezeichnet. Nach dem Ministerrat hatte Oberhauser betont, dass ein Abschluss in Griffweite sei. „Wir haben unseren Teil fertig“, hatte die Gesundheitsministerin am Mittwoch gesagt und angekündigt, dass der Entwurf noch diese Woche in Begutachtung gehen soll.

Auch für E-Zigaretten

In dem Entwurf für ein umfassendes Rauchverbot in Lokalen sollen laut einem Bericht der „Wiener Zeitung“ (Freitag-Ausgabe) auch E-Zigaretten integriert sein. Die Verhandlungen dazu seien am Donnerstagnachmittag weitgehend abgeschlossen gewesen, berichtete das Blatt. Laut „Wiener Zeitung“ fallen E-Zigaretten nicht unter das Tabakgesetz, in dem an und für sich ein Rauchverbot verankert wäre. Daher würde man einen eigenen Passus für ein Verbot des Dampfes benötigen.

FPÖ kritisiert „Zwangsbeglückung“

Die FPÖ kritisierte das Totalverbot umgehend scharf und sprach von Bevormundung und „Zwangsbeglückung“. Die ÖVP verrate damit die Wirte, so FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der in seiner Aussendung betonte, die FPÖ sei „die einzige Partei in Österreich, die aufseiten der Wirte stehe“.

Jahrelanges Gezerre

Seit Jahren erhitzt das Thema Nichtraucherschutz in Lokalen die österreichischen Gemüter. Eine gesetzliche Lösung wurde vonseiten der Wirtschaft anfangs strikt abgelehnt, so dass 2004 zunächst nur eine freiwillige Selbstverpflichtung vereinbart wurde, wonach bis 2006 90 Prozent der Speiselokale „rauchfreie Zonen“ aufweisen sollten. Eine Überprüfung 2007 kam - wenig überraschend - zum Ergebnis, dass diese nicht eingehalten wurde.

Daraufhin kündigte die damalige Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) eine gesetzliche Regelung an. Das Thema wurde von der Politik jedoch stets mit Samthandschuhen angefasst, zu groß war offenbar die Angst vor einem Aufstand der Gastronomen und wohl auch vor dem rauchenden Teil der Bevölkerung. Dazu kam, dass sich die größte Oppositionspartei - die FPÖ - stets offensiv gegen das Rauchverbot stellte und sich als Kämpferin für die Raucher positionierte.

Ein 2007 vorgelegter Entwurf sah vor, dass Betriebe mit mehr als 75 Quadratmeter Größe durch bauliche Abtrennungen Nichtraucherbereiche einrichten müssen. Als Alternative können die Lokale ein Nichtraucherlokal führen oder eine bestimmte Lüftungsanlage installieren.

Langes Feilschen um Teillösung

Doch die SPÖ - es war die Zeit der SPÖ-ÖVP-Koalition unter dem damaligen Kanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) - stimmte nicht zu. Strittiger Punkt war die von der ÖVP gewünschte Wahlfreiheit der Betriebe unter 75 Quadratmeter Größe. Rund ein halbes Jahr später einigte sich die Koalition nach einer Nachdenkpause auf neue Bestimmungen. Grundsätzlich galt demnach nun ein Rauchverbot, der Hauptraum musste Nichtraucherbereich sein. Wahlfreiheit gab es für Lokale unter 50 Quadratmeter Größe. Das Gesetz trat mit 1. Jänner 2009 in Kraft - ein Jahr später als geplant. Wenige Monate später deckte die Arbeiterkammer (AK) eine Gesetzeslücke auf, da schwangere Kellnerinnen nicht vom Beschäftigungsverbot erfasst waren.

Klagen und drohen

Eine Initiative für ein Volksbegehren fachte 2010 die Dauerdebatte erneut an. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) präzisierte im Sommer 2010 die Vollstreckung des Rauchverbots. Immer wieder machte er deutlich, dass er für ein generelles Rauchverbot ist, das mit dem Koalitionspartner ÖVP aber nicht durchsetzbar sei. Die Regelung stieß aber auch bei den Gastronomen, die durch ihren Widerstand die „österreichische Lösung“ ausgelöst hatten, nie auf Gegenliebe. Sie klagten stets über die hohen Investitionskosten, pochten in der Dauerdebatte stets auf Rechtssicherheit und drohten mit Klagen, sollte ein Totalverbot kommen.

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