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Harte Kritik an Berichterstattung

Sechs Betroffene der Geiselnahme in einem jüdischen Supermarkt in Paris im Jänner haben französische Medien wegen ihrer Berichterstattung verklagt. Die Kläger, die sich während der blutigen Geiselnahme in einer Kühlkammer vor dem islamistischen Angreifer versteckt hatten, werfen unter anderem dem Nachrichtensender BFMTV vor, ihr Leben gefährdet zu haben.

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Nach Angaben aus Justizkreisen vom Freitag leitete die Pariser Staatsanwaltschaft am Mittwoch erste Ermittlungen ein. BFMTV hatte während der Geiselnahme am 9. Jänner berichtet, dass sich mehrere Menschen vor dem Islamisten Amedy Coulibaly in einer Kühlkammer des Supermarkts Hypercacher im Osten von Paris versteckt hielten.

Der Anwalt der Kläger sagte der Nachrichtenagentur AFP nun, das Leben seiner Mandanten wäre gefährdet gewesen, „wenn Coulibaly in Echtzeit von der von BFMTV verbreiteten Nachricht erfahren hätte“. Das Leben eines Menschen in Gefahr zu bringen kann in Frankreich mit einem Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.

Telefoninterviews mit Terroristen

BFMTV brachte damals noch während des laufenden Anti-Terror-Einsatzes Telefoninterviews, sowohl mit Coulibaly als auch mit dem „Charlie Hebdo“-Attentäter Cherif Kouachi, in denen sie ihre Motive und Verbindungen zu den internationalen Terrorvereinigungen Al-Kaida und IS bestätigten. Der Sender war es aber auch, der nach der Befreiung zuerst groß über den Helden des Supermarktes und den Retter der sechs Geiseln berichtete.

Supermarktangestellter lotste Geiseln in Kühlraum

Der Supermarktangestellte Lassana Bathily, der als minderjähriger Flüchtling illegal nach Frankreich kam, lotste damals die Flüchtenden in den - von ihm zugleich abgeschalteten - Kühlraum des Geschäfts, noch bevor Coulibaly sich einen Überblick über die Lage machen konnte.

Die List des 24-Jährigen sollte erfolgreich bleiben: Tatsächlich kam Coulibaly nicht auf die Idee, dass sich im Kühlraum weitere Menschen verbergen könnten. „Ich habe die Kühlung ausgeschaltet, ich habe das Licht abgedreht und ihnen gesagt, dass sie ruhig sein sollten“, schilderte er die entscheidenden Augenblicke gegenüber BFMTV.

Coulibaly hatte den jüdischen Supermarkt zwei Tage nach dem tödlichen Angriff auf die Satirezeitung „Charlie Hebdo“ attackiert. Der Islamist, der die „Charlie Hebdo“-Angreifer kannte, tötete in dem Supermarkt vier Juden. Bereits am Tag vor der Geiselnahme hatte er eine Polizistin erschossen. Den Supermarkt attackierte er, während sich die „Charlie Hebdo“-Attentäter in einer Druckerei nördlich von Paris verschanzt hielten. Die drei Islamisten wurden schließlich bei Polizeieinsätzen getötet.

Rundfunkaufsicht rügte Medien

Die Berichterstattung französischer Medien über die Anschlagsserie mit zusammen 17 Todesopfern, die Fahndung nach den Islamisten und die Polizeieinsätze gegen die Männer wurden wiederholt kritisiert. So sprach die Rundfunkaufsicht CSA wegen 36 Verstößen gegen die Rundfunkbestimmungen Rügen aus.

Den gravierendsten Fehler machte demnach der Fernsehsender France 24. Er zeigte ein Amateurvideo, auf dem zu sehen ist, wie die beiden Attentäter Cherif und Said Kouachi nach dem Anschlag auf die Satire-Zeitung „Charlie Hebdo“ einen verletzt auf dem Boden liegenden Polizisten erschießen.

Bisher nur Verwarnungen

Gemaßregelt wurden die öffentlich-rechtlichen Sender France 24, France 2, France 3, France 5, France Info, France Inter und RFI sowie die Privatsender TF1, LC1, Euronews, Canal+, BFMTV, iTele, Europe 1, RNC und RTL. Sie wurden allerdings nur verwarnt, erst bei wiederholten Verstößen müssen sie mit einer Strafe rechnen.

Bemängelt wurde anderem, dass viele Sender live über den Zugriff der Sicherheitskräfte auf das Druckereigebäude berichteten, in dem sich die beiden Attentäter verschanzt hatten, und so möglicherweise das Leben der Geiseln in dem jüdischen Supermarkt gefährdeten.

Mehr als zwei Monate nach der islamistischen Anschlagsserie ist das Geschäft Mitte April wieder geöffnet worden. Der Supermarkt Hypercacher an der Porte de Vincennes im Osten von Paris werde mit einem Team „neuer“ Angestellter fortgeführt, hieß es im Umfeld der Geschäftsleitung.

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