Puma verjagt Pudel: Streit um Markenparodie
Der Hamburger Designer Thomas Horn hat keine Angst vor großen Namen: Er hat einen Pudel auf T-Shirts gebracht, der so aussieht wie das Logo des Sportartikelkonzerns Puma, und damit dessen Zorn auf sich gezogen. Puma setzte sich am Donnerstag auch vor dem Bundesgerichtshof durch: Horn darf nach einem Urteil der BGH-Richter seinen Pudel nicht als eigene Marke eintragen.
Horn will gegen Urteil berufen
Hier wiege das Eigentumsrecht des etablierten Markeninhabers höher als die Kunstfreiheit. „Damit werden wir uns nicht abfinden“, sagt der 62-jährige Horn nach der Urteilsverkündung der dpa. „Wir gehen weiter bis zum Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof.“
Er könne nicht nachvollziehen, dass ein Künstler für sein Werk nicht ebenso einen Markenschutz erhalten könne wie ein großes Unternehmen. Es stehe dem Beklagten frei, sein Design als Künstler publizistisch zu verwenden, etwa in einer Satirezeitschrift, sagt der Leiter der Puma-Markenabteilung, Neil Narriman. Wenn aber weiter T-Shirts mit diesem Logo verkauft würden, werde Puma wegen Markenverletzung dagegen vorgehen.
„Teil einer Persiflage“
Wortanfang und Schrifttyp von Puma und Pudel seien identisch, analysiert der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in der Verhandlung. Auch die Körperhaltung der springenden Tiere stimme überein. Horns Anwalt Axel Rinkler räumt das ein: „Es ist ja gerade Teil einer Persiflage, dass an ein bestehendes Werk erinnert wird.“ Die T-Shirts mit dem springenden Pudel machten sich auf die gleiche Weise über ein Vorbild lustig wie ein Kabarettist, sagt Rinkler und fragt, ob es in dem Fall um „eine Art Parodieverbot“ gehe.
Nivea will Blau für sich alleine haben
Anders gelagert ist der Rechtsstreit zwischen dem Beiersdorf-Konzern mit seiner Nivea-Farbmarke Blau und dem Konkurrenten Unilever, der mit Blick auf seine Dove-Produkte die Löschung dieser Farbmarke erreicht hat.
Mehr dazu in BGH prüft Weitergabe an EuGH