„Für Sparer ändert sich nichts“
Österreichs Finanzsektor steht vor einer weiteren Reform, und diese trifft einen für die heimischen Sparer wohl heiklen Punkt. Laut einem offenbar bereits dem Nationalrat übermittelten Gesetzesentwurf will sich die Republik bereits in Kürze von der bisherigen staatlichen Garantie für private Sparkonten verabschieden und die Einlagensicherung vollständig den Banken übertragen.
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Das zunächst vom „Standard“ kolportierte Vorhaben wurde laut APA bereits bestätigt. Das Finanzministerium verwies auf eine entsprechende EU-Richtlinie und versicherte: „Für Sparer ändert sich nichts.“ Dabei sorgte der bisherige Sparerschutz nicht zuletzt für Beruhigung der auch in Österreich spätestens seit der Lehman-Pleite zunehmend verunsicherten Sparer.
Seit 2010 bis 100.000 Euro
Österreichische Privatkonten sind seit 2010 bis zu einem Betrag von 100.000 Euro einlagengesichert, wobei bereits jetzt die Banken für 50.000 Euro im Falle einer Insolvenz geradestehen müssen. Da die Geldhäuser nach dem bestehenden System erst dann verpflichtet sind, Gelder für den Schutz der Sparer aufzutreiben, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist, sollen Kreditinstitute zur Sicherung des Ersparten nun in einen noch einzurichtenden Notfallfonds einzahlen und damit auch die bisher staatlich abgesicherten 50.000 Euro abdecken.
„Dieses System ist sehr sicher, da Geld bereits im Vorfeld bereitgestellt wird. Es benötigt keine staatlichen Garantien und es kann im Ernstfall wesentlich schneller reagiert und ausgezahlt werden“, hieß es in diesem Zusammenhang aus dem Ministerium.
„Sparen ist ein Investment“
In Kraft treten könnte das Gesetz „Standard“-Angaben zufolge bereits im Juli. Schon zuvor hatte der „Standard“ den Wegfall des staatlichen Notnetzes als „politisch konsequent“ bezeichnet. Auch aus Sicht der „Presse“ war die staatliche Einlagensicherung zu Zeiten der Lehman-Krise „richtig“ - angesichts des nun deutlich stabiler gewordenen Finanzmarktes sei es aber „ebenfalls richtig“, dass sich der Staat „komplett zurückziehen will“. Sparen sei zudem „ein Investment, das ein gewisses Risiko beinhaltet. Und das muss der Staat niemandem abnehmen“.
EU-Vorreiter Österreich
„Es wird ernst: Österreich garantiert die Sparguthaben nicht mehr“, schrieb das Wirtschaftsportal Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Die „weitreichende“ Einlagensicherungsreform wird offenbar selbst im Ausland mit Erstaunen wahrgenommen. Laut dem Nachrichtenportal ist das österreichische Modell auch für deutsche Sparer von Interesse, da die bereits vor zwei Jahren beschlossene EU-Richtlinie schließlich „für alle EU-Staaten verpflichtend“ sei.
Dass ausgerechnet Österreich die Vorreiterrolle übernimmt, wurde gleichzeitig aber auch im direkten Zusammenhang mit der Causa Hypo Alpe-Adria und dem damit verbundenen „Handlungsdruck“ für Österreichs Regierung gesehen. Die Rede ist aber auch von einer „teilweise bedrohlichen Finanzlage einzelner Institute“ und neuen Herausforderungen für Österreichs Sparer, die sich künftig verstärkt „über den Zustand ihrer Bank kundig machen müssen“, was angesichts „der unübersichtlichen Bilanzen und komplexen Verflechtungen“ eine „kaum zu leistende Aufgabe“ sei.
Konsumentenschützer schlagen Alarm
Wenig begeistert von den Reformplänen zeigen sich heimische Konsumentenschützer. „Wenn der Staat und die Banken bis zur Höhe von 100.000 Euro geradestehen, haben die kleinen Sparer doch die Sicherheit, im Falle des Falles einer gröberen Bankenpleite oder eines Crashs nicht um ihr hart erspartes Geld umzufallen“, so Niederösterreichs Konsumentenschutzreferentin Karin Renner und der Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich, Markus Wieser, per Aussendung. Kein Fonds könne zudem einen Fall wie die Kärntner Pleitebank Hypo Alpe-Adria abdecken.
Einlagensicherung durch Banken
2008 wurde die staatliche Einlagensicherung eingeführt. Damals hatte man wegen der Bankenkrise einen Ansturm der Kunden auf die Banken befürchtet.
Da die Banken den geplanten Notfallfonds schrittweise bis 2024 füllen sollen, wird zudem vor einer unsicheren Übergangszeit gewarnt. Da sich auch der Notfallfonds Geld leihen kann, gebe es aber auch noch keinen Anhaltspunkt dafür, wer in einer Notsituation letztlich das dafür notwendige Geld zur Verfügung stellt, wie Roland Nessmann von der Einlagensicherung der Banken und Bankiers laut „Standard“ sagte. Abseits davon befürchtet Wieser aber auch „massive Gebührenerhöhungen“ und damit neue Belastungen für die Bankkunden: Niemand werde glauben, „dass die Speisung der Fonds ausschließlich aus den Gewinnen der Banken erfolgen wird“. Von Bankenseite wurde jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Kunden die Auswirkungen des neuen Gesetzes zu spüren bekommen - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
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