Regierungsdaten sollen „offener“ werden

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Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) plant neue Regeln für die - kommerzielle und nicht kommerzielle - Nutzung öffentlicher Daten. Deren Einbindung in Softwareanwendungen soll erleichtert werden. Auch Museen, Archive und Bibliotheken sollen ihre Daten in computerlesbarer Form veröffentlichen. Sie erhalten aber das Recht, einen „Exklusivpartner“ für die Digitalisierung zu wählen.

Regeln für die Nutzung öffentlich zugänglicher Behördendaten gibt es seit 2005. Nun soll - entsprechend neuer EU-Vorgaben - ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Weiterverwertung dieser Daten verankert werden. Neu geregelt werden auch die Kosten: Ist derzeit ein „Vollkostenersatz“ möglich, dürfen künftig in der Regel nur noch die durch Reproduktion, Bereitstellung und Weiterverbreitung anfallenden „Grenzkosten“ verlangt werden.

Gemeinsame Plattform für alle Daten

Veröffentlicht werden sollen die Daten „soweit möglich und sinnvoll“ in maschinenlesbarem Format - und zwar auf der Regierungsplattform data.gv.at. Damit soll die Einbindung in Softwareanwendungen erleichtert und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle ermöglicht werden.

Derzeit stellt der Staat viele Unterlagen - von den Förderberichten von Bund und Ländern bis hin zu Rechenschaftsberichten der Parteien - nämlich nur als PDF-Dateien ins Internet. Die automatisierte Einbindung in Softwareanwendungen wird damit unmöglich gemacht, Auswertungen werden erschwert.

Viele Ausnahmen vorgesehen

Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit erhofft sich durch die neuen Regeln Besserung: „Idealerweise sollten PDF-Dokumente oder gescannte Dokumente in Zukunft der Vergangenheit angehören.“ Das Gesetz sieht er als positiven Schritt in Richtung offene Daten - auch wenn auf Basis der EU-Vorgaben noch stärkere Regeln möglich seien.

Was sich durch die neuen Vorgaben tatsächlich ändert, bleibt abzuwarten. Vorgesehen ist nämlich eine Reihe von Ausnahmen. So dürfen Museen, Archive und jene öffentlichen Stellen, die sich aus dem Verkauf von Informationen finanzieren, auch künftig mehr als nur die „Grenzkosten“ für ihre Daten verlangen. Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind überhaupt ausgenommen.

Wetter, Karten und Sprit ausgenommen

Das bedeutet laut Wirtschaftsministerium etwa, dass die ZAMG - eine Forschungseinrichtung - ihre Wetter(roh)daten auch künftig nicht verfügbar machen muss. Das auf eigene Einnahmen angewiesene Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen darf für seine Geodaten auch über die Grenzkosten hinausgehende Tarife verlangen.

Und die kompletten Daten des „Spritpreisrechners“ bleiben weiter unter Verschluss, weil hier laut Gesetz nur die Bundeswettbewerbsbehörde Einblick hat („aus wettbewerbsrechtlichen Gründen“ werden nur die günstigsten Tankstellen veröffentlicht).

Parallel zum Bund müssen auch die Länder ihre Informationsweitergabegesetze an die neuen EU-Vorgaben anpassen. Das Gesetz ist derzeit in Begutachtung, das Inkrafttreten ist für 18. Juli vorgesehen.