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Aufweichung des Bankgeheimnisses?

Dass die Regierung 1,9 Mrd. Euro alleine durch eine verstärkte Betrugsbekämpfung als Gegenfinanzierung für die Steuerreform einbringen kann, wird immer stärker angezweifelt. Alleine die Registrierkassenpflicht soll laut Regierung 900 Mio. Euro bringen. Zudem soll das Bankgeheimnis aufgeweicht werden.

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Der Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider rechnet laut Ö1-Mittagsjournal damit, dass die Registrierkassenpflicht tatsächlich nur 100 bis 150 Millionen Euro einbringt. Deutlich mehr sei hingegen beim Mehrwertsteuerbetrug durch Unternehmen zu holen. In Summe erwartet er eine Refinanzierung von rund 800 Mio. Euro - mehr dazu in oe1.ORF.at. Zuvor hatte bereits Steuerexperte Werner Doralt gegenüber ORF.at erklärt, dass die Gegenfinanzierung durch den propagierten Kampf gegen Steuerhinterziehung „wie ein Gummi“ sei und parallel zu den für die Reform benötigten Mitteln wachse.

Für die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist der Betrag gleichfalls „völlig unrealistisch“, selbst die Hälfte wäre nur „gerade noch vorstellbar“. Die Grünen hatten bei einer Pressekonferenz am Freitag die veranschlagten 1,9 Mrd. aus der Betrugsbekämpfung ebenfalls als „vollkommen überhöht“ bezeichnet. Die Gegenfinanzierung sei „besonders problematisch“, bis zur Hälfte sei die Tarifanpassung „auf Sand gebaut“, so Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Sie befürchte, dass die Reform dank fehlender Gegenfinanzierung durch Kürzungspakete in den kommenden Monaten bezahlt werden müsse.

Mehr Prüfrechte für Finanzämter

Unterdessen arbeitet die Regierung im Zuge der Steuerreform an einem weiteren Schritt zum Ende des Bankgeheimnisses: Finanzbehörden sollen künftig das Recht haben, bei Abgabenprüfungen auch die Konten der Unternehmen zu prüfen. Derzeit ist dafür ein Gerichtsbeschluss nötig. Die Maßnahme soll (neben der Registrierkassenpflicht) den zweiten großen Brocken in Sachen Betrugsbekämpfung ermöglichen.

Derzeit schützt das Bankgeheimnis Kontoinformationen vor neugierigen Blicken der Behörden. Erst wenn eine Behörde ein Gericht überzeugen kann, dass es gegen den Kontoinhaber einen begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung, Steuerbetrug, Geldwäsche oder andere strafbare Delikte gibt, kann eine Kontoöffnung verfügt werden. Das Prozedere ist aber komplex: Weil ein zentrales Kontenregister fehlt, werden alle heimischen Banken angewiesen, die Konten der verdächtigten Unternehmen oder Personen bekanntzugeben. Diese Konten werden dann per Gerichtsbescheid geöffnet.

Langjährige Forderung

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft fordert seit Jahren ein zentrales Kontenregister, um zumindest die Anfrage bei den Banken künftig umgehen zu können. Das ist nun für Unternehmen (nicht aber für Privatpersonen) geplant. Außerdem sollen die Finanzbehörden die Möglichkeit erhalten, bei Abgabenprüfungen in Unternehmen auch ohne Gerichtsbeschluss in die Konten Einblick zu nehmen.

Insgesamt soll die Betrugsbekämpfung laut Regierung 1,9 Mrd. Euro für die Staatskasse bringen: 900 Mio. Euro durch die Registrierkassenpflicht, 700 Mio. Euro durch die erweiterten Prüfrechte der Finanzämter. Weitere 200 Mio. Euro sollen durch die Bekämpfung von Sozialbetrug hereinkommen, 100 Mio. Euro bei Mehrwert- und Mineralölsteuerbetrug. Schneider zweifelt auch diese Zahlen an, er rechnet mit maximal 500 Mio. Euro.

Zweidrittelmehrheit notwendig

Für die Neuregelung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Informelle Gespräche mit den Grünen gibt es nach Angaben aus Koalitionskreisen bereits. Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann plädiert am Freitag gegenüber der APA für die gänzliche Streichung des Bankgeheimnisses. Dabei gehe es nicht um „die Oma“ und ihr Sparbuch, sondern darum, „dass die Finanzbehörden in die Konten Einschau nehmen können“. Außerdem könnte man ohne Bankgeheimnis jenen „Abschleichern“ auf die Spur kommen, die ihr in der Schweiz geparktes Schwarzgeld vor Inkrafttreten des Steuerabkommens nach Österreich verlagert hätten.

In Regierungskreisen wurde die Maßnahme auch mit dem auf EU-Ebene geplanten automatischen Informationsaustausch begründet: Man müsse „Schritt halten mit internationalen Entwicklungen“. Eine EU-Richtlinie verpflichtet Österreich, das Bankgeheimnis für Ausländer ab 2017 abzuschaffen und den „automatischen Informationsaustausch“ mit ausländischen Finanzbehörden umzusetzen. Für Inländer sollte das Bankgeheimnis ursprünglich uneingeschränkt weiterlaufen. Mit der nun geplanten Neuregelung soll das Bankgeheimnis aber auch zumindest für inländische Unternehmen durchbrochen werden.

Mitterlehner: „Schwieriger Punkt“

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagte Freitagnachmittag, dass das Fallen des Bankgeheimnisses „ein schwieriger Punkt“ in den eigenen Gremien sei. Bedenken gebe es auch beim Punkt Registrierkassen. Man wolle nicht eine gesamte Branche der Steuerhinterziehung beschuldigen. Wo es jedoch noch Unklarheiten gibt, sollen diese systematisch korrigiert werden. Bei Umsetzung der Verordnung sei eine Abschreibung und eine Prämie möglich. Mitterlehner hofft auf eine einvernehmliche Lösung. Das sei keine Pauschalverurteilung, betonte er. Eine Beleglotterie komme jedenfalls nicht, hielt er noch im Hinausgehen fest.

„Vorurteile“ gegenüber Wirtschaft

Der Generalsekretär des Sparkassenverbands, Michael Ikrath, sprach sich gegenüber der APA gegen die Aufweichung aus. „Ich bin völlig überrascht über dieses Vorhaben der Regierung.“ Er erwarte, dass in der Diskussion vor allem im Parlament dem Plan eine „klare Absage“ erteilt werde. Auch der Geschäftsführer des Fachverbandes der Raiffeisenbanken, Johannes Rehulka, zeigte sich kritisch gegenüber den Plänen. Kleinanlegervertreter Wilhelm Rasinger kann sich nicht vorstellen, dass die Aufweichung des Bankgeheimnisses bei Betriebsprüfungen 700 Mio. Euro bringt. „Die Größenordnung finde ich fast beleidigend gegenüber dem Mittelstand. Das sind Vorurteile“, sagte er zur APA.

Wirtschaftsbund-Obmann und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl verwies beim Bankgeheimnis auf die internationalen Bestrebungen zum Datenaustausch. Österreich werde sich hier nicht ausnehmen können. Leitl pochte aber auf die Offenlegung bei „begründetem Verdacht“. Zur Registrierkassenpflicht erklärte der Wirtschaftsbund-Chef, dass er alles, das der Betrugsbekämpfung diene, begrüße. „Schikane“ und zusätzliche Bürokratie werde aber abgelehnt. Das habe er daher „nicht achselzuckend“ zur Kenntnis nehmen wollen. Auch hier hofft er noch auf den parlamentarischen Prozess.

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