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Details am Freitagabend

Die Verhandlungen von SPÖ und ÖVP zur Steuerreform sind in der Nacht auf Freitag zu einem Ende gekommen. Nach einer letzten Gesprächsrunde verkündeten Kanzler und Vizekanzler nach Mitternacht im Bundeskanzleramt die Einigung.

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Es werde „die größte Steuerreform der Zweiten Republik“, sagte Kanzler Werner Faymann (SPÖ) vor den wartenden Journalisten. Er bedankte sich für den Verhandlungsstil - dieser sei von Konstruktivität getragen und auf Erfolg gerichtet gewesen - „und nicht auf irgendein kleinkariertes Ziel“. Das Volumen der Reform bezifferte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) wie erwartet mit fünf Milliarden Euro.

Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner

APA/Herbert Neubauer

Faymann und Mitterlehner gaben sich in der Nacht wortkarg aber zufrieden

Die Vorschläge sollen am Freitag den betreffenden Parteigremien vorgetragen werden. „Wir hoffen, dass wir dementsprechende Beschlüsse haben“, sagte Faymann. Die Details der Reform werde er gemeinsam mit Vizekanzler Mitterlehner am Freitagabend bei einer Pressekonferenz bekannt geben. Dann werde die Regierungsspitze „Rede und Antwort stehen“ und „den Leuten beweisen, dass sie sich es nicht selber zahlen, sondern es eine Entlastung bedeutet“, so der Kanzler.

TV-Hinweis:

Die ZIB berichtet in Sondersendungen um 7 und 8 Uhr, sowie in einer verlängerten ZIB um 9 Uhr auf ORF2 über die geplante Reform.

Gesenkter Eingangssteuersatz

Als so gut wie sicher galt bereits vor der letzten Verhandlungsrunde ein Kompromiss beim Eingangssteuersatz. Dessen Absenkung von 36,5 auf 25 Prozent war von Anfang an paktiert, offen war nur noch, ab welchem Einkommen die nächsthöhere Steuerstufe greifen sollte. Die SPÖ wollte die 25 Prozent bis 20.000 Euro ziehen, die ÖVP nur bis 16.000. Im Gespräch waren am Ende 18.000 Euro. Danach soll es drei weitere Stufen (35, 42 und 48 Prozent) bis zum Spitzensteuersatz von 50 Prozent geben, der künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 statt derzeit 60.000 Euro greifen soll.

Konkret bedeutet das: Bei einem - in Österreich durchschnittlichen - Bruttogehalt von 2.100 Euro bleiben über das Jahr gesehen rund 900 Euro mehr über. Bei 3.000 Euro steigt der Betrag auf 1.300 Euro. Insgesamt sollen 90 Prozent des Steuerreformvolumens in die Entlastung von Einkommen bis 4.500 Euro fließen. Für jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, wird die jährliche Steuergutschrift von 110 auf 400 Euro angehoben, Pensionisten erhalten erstmals 110 Euro.

Für Einkommen über einer Million Euro soll der Spitzensteuersatz hingegen auf 55 Prozent ansteigen. Davon wären zwar nur einige Hundert Personen betroffen. Die Regierung plant aber auch, die Kapitalertragssteuer anzuheben. Problem dabei: Vorgesehen ist laut Koalitionsangaben nur eine Anhebung der Kapitalertragssteuer auf Dividenden von 25 auf 30 Prozent, nicht aber auf Sparbuchzinsen. Verfassungsrechtlich sind jedoch einheitliche Steuersätze auf Dividenden und Zinsen vorgeschrieben. Eine Änderung ist hier also nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich. Dafür ist die Koalition auf die Unterstützung von Teilen der Opposition angewiesen.

Registrierkassenpflicht soll Milliarde bringen

Ebenfalls als Teil der Gegenfinanzierung ist eine Anhebung der Grunderwerbssteuer geplant - auch innerhalb der Familie, womit das Vererben und Verschenken teurer wird. Zusätzlich erwarten sich die Koalitionsparteien zwischen 1,8 und 1,9 zusätzliche Milliarden durch den Kampf gegen Steuerbetrug. Rund eine Milliarde soll allein durch die - bis zuletzt umstrittene - Einführung einer Registrierkassenpflicht hereinkommen. Sie soll Schwarzgeldgeschäfte künftig unterbinden und gemeinsam mit einem Betrugsbekämpfungspaket einen großen Brocken zur Gegenfinanzierung der Steuerreform beitragen.

Der Chef des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Christoph Leitl, kündigte zwar noch am Donnerstag via „Tiroler Tageszeitung“ an, „bis zur letzten Patrone“ dagegen ankämpfen zu wollen. Dem Vernehmen nach hat sich die SPÖ - nach ihrem Abgehen von der Vermögens- sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer - in diesem Punkt allerdings durchgesetzt.

Zugleich soll rund eine Milliarde Euro im Bereich der Verwaltung eingespart werden - wenngleich Details bisher noch offen sind. Etwas konkreter sind die Pläne dagegen bei den gestrichenen Ausgaben im Steuerrecht. So sollen etwa Dienstautos, die privat genutzt werden, höher besteuert werden und betriebliche Gebäude nicht mehr so einfach abgesetzt werden können.

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