Staatsanwälte haben noch viele Fragen
Nach dem bestätigten Freispruch des Kassationsgerichts im Fall Ruby am Dienstag hat Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi noch mit weiteren Justizproblemen - darunter noch einen weiteren möglichen „Ruby“-Prozess - zu kämpfen. Die laufenden Verfahren im Überblick:
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Steuerbetrug: Dank einer Strafverkürzung von 45 Tagen wegen guter Führung kann Berlusconi den Sozialdienst zehn Monate nach seinem Beginn beenden, den er wegen seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs leisten musste. Das Seniorenheim bei Mailand, in dem Berlusconi Sozialdienst geleistet hat, muss dem Justizministeriums demnächst einen Bericht über Berlusconis Leistungen vorlegen.
Der Bericht soll dann dem Mailänder Richter weitergeleitet werden. Dieser muss entscheiden, ob Berlusconi seine Pflichten als Verurteilter erfüllt hat. Der Medienmogul musste nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im August 2013 wegen seines hohen Alters nicht ins Gefängnis.
Neues „Ruby“-Verfahren: Derzeit laufen weitere Ermittlungen gegen Berlusconi im Fall Ruby. Er wird von der Mailänder Staatsanwaltschaft beschuldigt, mit hohen Beträgen das Schweigen von Gerichtszeugen erkauft zu haben. Die Ermittlungen stehen vor dem Abschluss, Berlusconi und den übrigen Verdächtigen, darunter seinen Rechtsanwälten, könnte ein Prozess drohen.
Bestechung von Abgeordneten: Seit Februar 2014 läuft in Neapel ein Prozess gegen Berlusconi wegen Bestechung des Ex-Senators und Mitte-links-Politikers Sergio de Gregorio im Jahr 2006. Die Staatsanwaltschaft wirft Berlusconi vor, De Gregorio drei Mio. Euro - davon zwei Mio. Euro in bar - für seinen Seitenwechsel in das damals oppositionelle Lager Berlusconis angeboten zu haben.
Die Parlamentswahl 2006 hatte die Mitte-links-Koalition unter Ex-Regierungschef Romano Prodi, der auch De Gregorio angehörte, knapp gewonnen. Wenige Monate später schloss sich der Senator jedoch der Opposition Berlusconis an, was dazu beitrug, dass die Regierung 2008 zusammenbrach. Aus den darauffolgenden Wahlen ging Berlusconi klar als Sieger hervor.
Fall Tarantini: Die Staatsanwälte der süditalienischen Stadt Bari beantragten die Eröffnung eines neuen Prozesses gegen Berlusconi in Zusammenhang mit einem Skandal um Callgirls. Die Staatsanwälte verdächtigen Berlusconi, dem skandalumwitterten Unternehmer Gianpaolo Tarantini 850.000 Euro für Falschaussagen über die Beziehungen zu Callgirls gezahlt zu haben. Tarantini soll die Callgirls dem Medientycoon für seine ausschweifenden Partys vermittelt haben. Ein Gericht in Bari muss am 10. April über die Eröffnung eines Prozesses gegen Berlusconi entscheiden.
UNIPOL-Verfahren: Am 31. März beginnt vor dem Kassationsgericht ein Verfahren über den Rekurs, den Berlusconi und sein Bruder Paolo in Zusammenhang mit dem Fall UNIPOL eingereicht haben. In diesem Fall waren Berlusconi und sein Bruder wegen Verjährung freigesprochen worden, mussten jedoch eine Entschädigung von 80.000 Euro zahlen, gegen deren Zahlung sich die beiden jetzt wehren. Sie fordern einen kompletten Freispruch. Berlusconi und sein Bruder Paolo waren wegen Beihilfe zur Veröffentlichung von abgehörten Telefongesprächen angeklagt.
Scheidung: Obwohl Berlusconi seit Februar 2014 von seiner zweiten Frau Veronica Lario geschieden ist, ist noch ein rechtlicher Streit um den Unterhalt im Gange. Lario hat von Berlusconi die Zahlung von 540 Mio. Euro gefordert, um den langjährigen Streit um die Alimente zu beenden.
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