„Gleichbehandlung“ der Gläubiger
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der Hypo-Abbaugesellschaft Heta die Anweisung gegeben, dass diese alle Beraterverträge vorlegt. Man will prüfen, ob diese Mandate mit dem Abwicklungsregime nach dem Bankenabwicklungsgesetz (BaSAG) im Einklang stehen, bestätigte ein Behördensprecher am Dienstag einen Bericht der Zeitung „Standard“.
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Das Vorgehen sei im Sinne und Interesse der Gläubiger und deren Gleichbehandlung, hieß es weiter aus der FMA. Die Zeitung zitierte aus einem Mail der Heta an Anwälte, die Hypo-Vorgänge untersuchen, dass man mitteilen müsse, „dass die Heta aufgrund der Ereignisse der letzten Tage und den Bestimmungen des FMA-Bescheids (...) und dem damit verbundenen BaSAG-Regime (Abwicklung gemäß Bankensanierungsgesetz, Anm.) keine weiteren neuen Ermittlungen/Sachverhaltsdarstellungen oder Ähnliches in Auftrag gibt und geben kann“.
Heta bestätigt Stopp
Und: „Allfällige laufende Ermittlungen/Vorarbeiten/Entwürfe von Sachverhaltsdarstellungen und Ähnliches sind sofort einzustellen.“ Nicht betroffen von dem Stopp seien „laufende Gerichtsverfahren“, womit Zivilverfahren gemeint sind. Durch Aufklärungen im Hypo-Milliardendesaster sind nach Angaben im Bericht der Griss-Kommission bisher 26 Mio. Euro erstritten worden. Involvierte Juristen sprechen laut „Standard“ hingegen von 300 Mio. Euro.
Die Heta hat unterdessen den vorläufigen Stopp für Aufträge zu neuen Ermittlungen bzw. Sachverhaltsdarstellungen bestätigt. Vergangene Woche habe man einem Anwaltsbüro, das in der Causa mit Recherchen und der Erarbeitung von Sachverhaltsdarstellungen befasst ist, eine entsprechende Mitteilung via Mail zugeschickt, heißt es auf APA-Nachfrage.
Hypo-NÖ hält Heta-Anleihen im Wert von 225 Mio. Euro
Die Landeshypos sind vom Heta-Debakel nicht nur über die Haftung via Pfandbriefstelle betroffen, sondern haben auch direkte Veranlagungen bei der ehemaligen Kärntner Bank. Allein die Hypo Niederösterreich hält laut Jahresabschluss 2013 Heta-Anleihen in Höhe von 225 Mio. Euro, schreibt der „Standard“. Daran habe sich nichts geändert. Bisher wurden keine Wertberichtigungen darauf vorgenommen.
Als Begründung werde seitens der niederösterreichischen Hypo die Kärntner Haftung als Sicherheit für die Anleihen herangezogen. „Aus unserer Sicht gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Gründe, an dem Bestand und der Werthaltigkeit der Landeshaftung Kärnten zu zweifeln“, hieß es jedenfalls im Abschluss 2013 unter Verweis auf die damals laufende Diskussion über eine Insolvenz der Ende 2009 notverstaatlichten Hypo Alpe-Adria.
Laufzeit bis 2016 und 2017
Die Niederösterreicher betonten damals, dass Kärnten zu jener Zeit mit einem Moddy’s-Rating von „A2“ im risikoarmen Bereich eingestuft gewesen sei. Selbst im Falle einer Insolvenz der Hypo „ergibt sich kein Schaden“, da die Landesbank „beim Land Kärnten für einen allfälligen Ausfall regressieren könnte“, zitierte die Zeitung. Dass Kärnten unter der Last der Haftungen finanziell zusammenbrechen könnte, glaubt die Hypo Niederösterreich nicht, da es für den Konkurs der Gebietskörperschaft „keine Verfahrensordnung“ gebe. Somit bestehe keine Voraussetzung für eine Abschreibung der mit einer Landesgarantie vom Land Kärnten besicherten Forderungen, argumentierte die Bank damals dem Zeitungsbericht zufolge.
Die niederösterreichischen Heta-Anleihen wurden 2006 und 2007 erworben und laufen noch bis 2016 bzw. 2017. Ein Hypo-Niederösterreich-Sprecher wollte zum aktuellen Stand des Engagements keine Stellungnahme abgeben. Ob, wann und in welchem Ausmaß Wertberichtigungen vorgenommen werde, sei derzeit Gegenstand von Diskussionen mit dem Wirtschaftsprüfer Deloitte.
Betroffen ist auch die Hypo Vorarlberg, die Ende 2013 ein Engagement von 56,4 Mio. Euro gegenüber der damaligen Kärntner Hypo Alpe-Adria (jetzt Heta) auswies. Auch Vorarlberg hat noch nicht wertberichtigt. Zwischenzeitlich sei der Bestand der Heta-Papiere auf 30 Mio. Euro geschrumpft, so Vorstandschef Michael Grahammer zum „Standard“. Es sei derzeit noch offen, ob die Abschreibungen 2014 oder 2015 gebucht werden.
Moody’s stellt Rating von Landeshypos in Frage
Die US-Ratingagentur Moody’s könnte im Zusammenhang mit der Heta erneut die Daumen senken. Nun sind die Landeshypos in Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg dran: Je zwei ihrer Pfandbriefprogramme könnten herabgestuft werden, Moody’s hat laut Aussendung vom Dienstag eine Ratingüberprüfung eingeleitet.
Der Schritt folgt der Entscheidung vom Freitag. Damals hat Moody’s die Emittenten der Pfandbriefe selbst auf die Abstufungswatchlist gesetzt. Begründet wurde das von Moody’s mit dem Zahlungsmoratorium für die Heta, aus der sich für die Landeshypos Tirol und Vorarlberg eine Haftungsverpflichtung über die Pfandbriefbank ergebe.
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