„Beiderseits entschlossen“
Im Streit über die Abwicklung der Hypo über die Abbaugesellschaft Heta erwartet der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) harte Rechtsstreitigkeiten. „Das wird sicherlich eine rechtliche Auseinandersetzung geben“, sagte Schäuble am Dienstag in Brüssel wohl in Richtung bisher gescheiterter Vergleichsversuche.
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Schäuble sagte, er habe mit Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Rande des EU-Finanzministerrats am Dienstag auch über die Hypo/Heta-Causa geredet. „Wir sind beiderseits entschlossen, die rechtliche Auseinandersetzung zu führen“, betonte der Deutsche.
Trotzdem sei „die politische Zusammenarbeit in Europa mit unserem Nachbarn Österreich auch davon unbeschadet weiterzuführen. Ich nehme schon meine Verpflichtungen wahr“, sagte Schäuble. Der deutsche Finanzminister sagte, er komme am Donnerstag nach Wien. Schäuble wird in der Bundeshauptstadt an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen.
Milliardenklage gegen Bayern
Die Republik Österreich klagt etwa von der Bayerischen Landesbank (BayernLB) 3,5 Mrd. Euro wegen einer georteten Täuschung bei der Notverstaatlichung der früheren Hypo Alpe-Adria ein. Die Hypo war Tochter der BayernLB. Am Handelsgericht (HG) Wien werden von der BayernLB im Gegenzug 2,4 Mrd. Euro eingeklagt, die aus weißblauer Sicht Kredite und daher zurückzuzahlen sind. Mehrere Gläubiger wollen ihrerseits gegen das Schuldenmoratorium der Hypo-Abbaubank Heta klagen, wie auch gegen den partiellen Schuldenschnitt, der auch vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) untersucht wird.
„Listig in die Irre geführt“
Der „Standard“ hatte zuletzt aus der Klageschrift gegen die Bayern. Demnach fühle sich Österreich „falsch informiert, wenn nicht sogar listig in die Irre geführt“. Die Bayern hätten den Kapitalbedarf der Hypo zu niedrig angegeben und nicht aufgeklärt, dass ihre Refinanzierung gemäß Eigenkapitalersatzrecht „von einer Rückzahlungssperre erfasst war“. Dazu gibt es allerdings bereits Klagen und Gegenklagen, denn die Bayern werten das Geld als Kredit.
Hätte die Republik gewusst, wie es um die Hypo wirklich steht, hätte sie bestimmte Bedingungen im Notverstaatlichungsvertrag „niemals akzeptiert“. Kippen will man etwa das Zustimmungsrecht der Bayern zu Abspaltungen sowie die Garantie der Republik für BayernLB-Kredite, hieß es im „Standard“. Diese Haftung hat die Münchner Ex-Aktionärin inzwischen schon eingeklagt.
„Plötzlich damit konfrontiert“
Im Dezember 2009 sei man „plötzlich damit konfrontiert gewesen“, dass die Bayern die Hypo „fallen lassen“. Zwecks Insolvenzvermeidung sei die Notverstaatlichung „unvermeidlich“ gewesen. Dadurch, dass die Bayern auch noch 600 Mio. Euro „rechtswidrig“ aus der Hypo gezogen hätten, hätten die Bayern eine „Dynamik ausgelöst“, um der Republik „eine echte fundierte Kaufentscheidung nicht zu ermöglichen“, zitiert der „Standard“.
Die Republik argumentiert, sie hätte die Hypo angesichts der Zahlungsunwilligkeit der Deutschen und angesichts der Pleitegefahr sowieso verstaatlicht - aber die Bayern hätten mehr zahlen müssen. Laut „Standard“ rechnet Österreich vor, dass man bei der Verstaatlichung von einem Kapitalbedarf von 2,1 Mrd. Euro ausgegangen sei. Die Bayern zahlten 825 Mio. Euro ein, das sind 40 Prozent.
Tatsächlich habe der Kapitalbedarf laut Republik aber 10,85 Mrd. Euro betragen - und das hätten die Bayern gewusst. 40 Prozent davon entsprechen 4,34 Mrd. - abzüglich der bezahlten 825 Mio. bleiben 3,515 Mrd. Euro, die die Bayern nachzahlen sollen. Die BayernLB weist die Vorwürfe zurück, die Republik habe in der Klage keinen einzigen Beweis für den behaupteten „Wissensvorsprung“ angeboten. Dass eine Hypo-Pleite die Bayern 8,2 Mrd. Euro gekostet hätte und daher „keine realistische Option gewesen wäre“, das habe sich für die Republik erst später „erhellt“, heißt es in der Klage.
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