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Heißes Eisen Sterbehilfe

Die Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“ hat in ihrer letzten Sitzung am Dienstag ihre Empfehlungen an den Nationalrat beschlossen. Einer der Hauptpunkte darin ist ein Stufenplan zur Hospiz- und Palliativversorgung, der in den kommenden zwei Jahren jeweils 18 Mio. Euro an Investitionen empfiehlt. Zur Verankerung des Sterbehilfeverbots in der Verfassung gibt es hingegen keine eindeutige Empfehlung.

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Der flächendeckende Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gehört zu den Kernanliegen unter den Empfehlungen der Kommission. Derzeit sei der Bedarf zu etwa 50 Prozent gedeckt, geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht hervor. „Kompetenzfragen und Finanzstrukturen dürfen kein Hindernis sein“, heißt es darin. Der „Hospiz und Palliative Care Stufenplan“ sieht den Ausbau bis 2020 vor. Fehlen würden derzeit unter anderem 129 Palliativbetten, 192 stationäre Hospizbetten und sechs Tageshospize. Vor allem im Kinder- und Jugendbereich gebe es Nachholbedarf.

Länder und Sozialversicherungen werden einbezogen

In der ersten Etappe des Stufenplans sind jeweils rund 18 Mio. Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Versorgung einzusetzen, empfiehlt die Kommission. Zur unmittelbaren Finanzierung dieser Phase soll bis Anfang des kommenden Jahres ein Hospiz- und Palliativforum unter der Leitung des Gesundheits- und Sozialministeriums mit den Bundesländern, der Sozialversicherung und diversen NGOs stattfinden, welche die konkreten Umsetzungsschritte festlegen sollen. Die finanziellen Mittel sollen auch Eingang in die kommenden Verhandlungen zum Finanzausgleich finden.

Auch für eine Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Hospizbereich setzt sich die Kommission in ihren Empfehlungen an das Parlament ein. So wird die Schaffung einer spezifischen palliativmedizinischen Ausbildung für alle in Betracht kommenden Ärzte im Bericht empfohlen. Auch die Forschungsaktivitäten an Universitäten sollten verstärkt und gefördert werden. Bezüglich der dahingehenden, bereits bestehenden Ausbildung bei den Gesundheitsberufen wird im Bericht eine budgetäre Absicherung gefordert.

Patientenverfügung „bürgertauglicher“ gestalten

„Vereinfachungs- und Attraktivierungsmaßnahmen“ fordert die Kommission bei der bereits bestehenden, aber kaum genutzten Patientenverfügung. Texte und Formulare sollten „bürgertauglicher“ gestaltet werden. Auch eine Ausweitung der gesetzlichen Vertretung durch Angehörige wird empfohlen. Patienten sollten bei der Errichtung - etwa durch die Patientenanwaltschaft - finanziell entlastet werden. An das Gesundheitsministerium wendet sich der Wunsch, im Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) bzw. auf der E-Card erkennbar zu machen, ob ein Patient eine Patientenverfügung errichtet hat.

Zur Umsetzung des Hospizstufenplans soll ein eigener Hospiz- und Palliativkoordinator eingesetzt werden. Gesucht werde nach einer Person vom Fach, sagte die Vorsitzende der Kommission, Gertrude Aubauer (ÖVP), am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Sie zeigte sich erfreut über die Einstimmigkeit des Beschlusses, nun gehe es um die rasche Umsetzung der Maßnahmen.

„Unerschrockener“ Hospizkoordinator gesucht

Geht es nach den Vertretern der Kommission, dürfte die Suche nach einem Hospizkoordinator bald abgeschlossen sein, einen Favoriten gebe es nicht. Ihr Stellvertreter beim Vorsitz, Hannes Jarolim (SPÖ), etwa stellt sich darunter eine „durchsetzungsfähige, unerschrockene Person“ vor, welche die unterschiedlichsten für den Ausbau der Versorgung zuständigen Stellen einen soll.

Alle 50 Empfehlungen der Enquetekommission an den Nationalrat seien einstimmig beschlossen worden, was eine große Willenskundgebung des Parlaments sei, sagte Aubauer. Auch ihre Stellvertreter Jarolim und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) zeigten sich erfreut über den parteiübergreifenden Konsens. „Hospiz ist leistbar“, so Aubauer. Das Parlament werde nun über die Umsetzung wachen.

Ministerien: Haben kein Geld

Die Politik winkte bei der zusätzlichen Finanzierung bereits ab. Die von der Enquetekommission in die Pflicht genommenen Ministerien wollen vorerst keine zusätzlichen Mittel lockermachen. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) sagte, das Aufbringen zusätzlicher Millionen sei „derzeit nicht geplant“. Man müsse aber schauen, was in dem Bericht stehe, meinte sie vor dem Ministerrat. Kein weiteres Geld vom Bund dürfte es auch laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) geben. „Ich hab’ keines“, sagte er und verwies auf den Pflegefonds, mit dem die Länder auch für Palliativeinrichtungen sorgen könnten.

Sterbehilfe: „Rechtspolitische Entscheidung“

Am unverbindlichsten bleibt die Enquetekommission bei jenem Punkt, der im Zuge der Regierungsverhandlungen ausschlaggebend für die Einrichtung dieses parlamentarischen Instruments war: Bezüglich eines möglichen in der Verfassung festgeschriebenen Verbots der Sterbehilfe wird lediglich das in den Diskussionen breite Meinungsspektrum erwähnt - um zum Schluss zu kommen: „Es handelt sich hierbei um eine rein rechtspolitische Entscheidung.“

Dass in Sachen Sterbehilfe kein Konsens gefunden wurde, sah Jarolim nicht weiter tragisch. Man habe Bereiche, in denen Einigkeit herrscht, nicht damit belasten wollen. Eine Diskussion im Parlament werde man darüber aber weiter führen. Dennoch dürfe man dieses humanistische Thema nicht in Kampfgesprächen behandeln. Belakowitsch-Jenewein stellte sich schützend vor die Koalitionsparteien, zwischen die man mit diesem Thema nun keinen Keil treiben solle.

Bioethikkommission: Paragraf „überdenken“

Mitte Februar hatte hingegen die Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes allerdings eine Empfehlung zum Thema Sterbehilfe abgegeben. Die Mehrheit der Mitglieder regte eine Reform jenes Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) an, der die Mitwirkung am Suizid verbietet. Dieser sollte „überdacht werden“, meinten 16 der 25 Mitglieder. Es erscheint laut Bericht „angebracht, für Angehörige und persönlich nahestehende Personen eine Straflosigkeit vorzusehen, wenn sie einer an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten, sofern die Beweggründe der Hilfe auch für einen mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen verständlich sind“.

Acht Mitglieder sahen eine solche mögliche Regelung in Ausnahmefällen allerdings problematisch und empfahlen keine Änderung im Strafrecht. „Die Frage ist, wie man angemessen damit umgeht“, gab Mitglied Walter Schaupp zu bedenken. Assistierter Suizid sollte nicht zum Normalfall werden, so der Theologe. Eine verfassungsrechtliche Verankerung des Sterbehilfeverbots, wie sie Teile der ÖVP fordern, empfahl die Bioethikkommission nicht, wie deren Vorsitzende Christiane Druml berichtete.

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