Arbeitsplan mit Zeugenlisten erstes Ziel
Ein unscheinbarer Tagesordnungspunkt hat den Untersuchungsausschuss zur früheren Hypo Alpe-Adria am Mittwoch zum Leben erweckt: Damit, dass das Nationalratsplenum den entsprechenden Bericht des Geschäftsordnungsausschusses formal zur Kenntnis nahm, ist der U-Ausschuss offiziell eingesetzt. Gerade der Umstand, dass es eben keinen Beschluss dafür brauchte, ist historisch.
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Der Hypo-Ausschuss ist der erste seit Reform von U-Ausschüssen als parlamentarisches Minderheitenrecht. Deshalb reicht der Bericht, der die Eckpunkte des U-Ausschusses festlegt: Dass das Verlangen von FPÖ, Grünen und NEOS zulässig ist, dass der Ausschuss 18 Mitglieder haben wird und dass Walter Pilgermair als Verfahrensrichter und Bruno Binder als Verfahrensanwalt fungieren werden. Der Bericht umfasst auch den „grundsätzlichen Beweisbeschluss“, für den weiterhin eine parlamentarische Mehrheit nötig ist.
Poker um Akten
Nicht umsonst war der Beweisbeschluss hinter den Kulissen zwischen den Parteien hart umkämpft: Damit werden das Bundeskanzleramt und sämtliche Ministerien, das Land Kärnten sowie diverse Aufsichtsbehörden aufgefordert, alle Akten und Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand vorzulegen. Die vierwöchige Frist dafür begann mit der Einsetzung des U-Ausschusses am Mittwoch zu laufen. Vor allem die Beschaffung von Akten aus dem Inneren der Bank wird dabei wohl zur ersten Hürde.
Werner Kogler, Fraktionsführer der Grünen im Ausschuss, machte schon vorab auf zweierlei aufmerksam: erstens, dass die neuen U-Ausschuss-Regeln jederzeit die Nachforderung von Akten ermöglichen, und zweitens, dass man Hypo-Akten auch auf anderen Wegen als von den ursprünglichen Quellen bekommen könne. Ersteres lässt sich wohl als Hinweis deuten, dass Kogler bei der Anforderung nötiger Beweise nicht lockerlassen will, Zweiteres als Druck auf die betreffenden Stellen in Sachen Kooperation mit dem Ausschuss.
Jede Partei mit anderen Zielen
Das Problem am Hypo-Ausschuss ist, dass parlamentarische Ausschüsse generell nur Verfehlungen in der staatlichen Verwaltung ermitteln dürfen: Die Hypo war aber nie eine Behörde, Verstaatlichung hin oder her. Dasselbe gilt auch für andere halbstaatliche oder staatliche Institutionen, die nicht zur Verwaltung im engeren Sinn zählen. Kogler verwies aber nun einmal mehr auf die Möglichkeit, dass jene Hypo-Akten, die etwa dem Finanzministerium vorliegen, auch als Beweismittel aus dem Ministerium angefordert werden könnten.
Schriftliche Beweise werden diesmal wohl eine noch größere Rolle als bei vergangenen Ausschüssen spielen. Sie bieten Anknüpfungspunkte für unangenehme Fragen, aber auch die Möglichkeit, Verantwortlichkeiten hinter Tonnen von Papier zu verstecken. Jede Partei hat dabei eigene Ziele. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nannte etwa am Dienstag die Kärntner Landeshaftungen für die Hypo als für ihn zentralen Ausschussinhalt: Die FPÖ sieht darin die Verantwortung des BZÖ, aber durch damals einstimmige Landesbeschlüsse mit Stimmen etwa auch der Grünen.
FPÖ mit ÖVP und SPÖ im Nachteil?
Der Politologe Peter Filzmaier sieht dennoch Grüne, Team Stronach - trotz personeller Querverbindungen zum früheren BZÖ - und NEOS im Ausschuss politisch im Vorteil, wie er am Mittwoch gegenüber der APA sagte: Die drei Parteien hätten im Vergleich zu Rot, Schwarz und Blau den Vorteil, dass sie glaubwürdig vermitteln könnten, dass sie das Desaster nicht betreffe. Schon jetzt zeichnen sich umgekehrt zwischen FPÖ, ÖVP und SPÖ gegenseitige Schuldzuweisungen ab.
SPÖ und ÖVP haben ein Interesse daran, die Verantwortung der Freiheitlichen an der Causa hervorzustreichen. Die ÖVP könnte ihrerseits auf die blau/orange-roten Kärntner Jahre verweisen, die SPÖ auf die spätere ÖVP-Mitverantwortung in Kärnten. Seitens der FPÖ heißt es wiederum schon jetzt, man wolle die Phase der Verstaatlichung bis hin zum Ende der alten Hypo Alpe-Adria - und damit die Verantwortung von SPÖ und ÖVP auf Bundesebene - ganz genau untersuchen.
Ausschuss macht sich gleich an die Arbeit
Schon Donnerstagfrüh wurden jedenfalls Nägel mit Köpfen gemacht: Mit seiner konstituierenden Sitzung nahm der Ausschuss die Arbeit auf, vorerst allerdings noch ohne große Außenwirkung. Die Parlamentarier müssen erst Akten studieren und dann entscheiden, welche Auskunftspersonen sie laden. In weiterer Folge muss dann ein Arbeitsplan erstellt werden, etwa wie oft der U-Ausschuss tatsächlich zusammentreten wird. Der Arbeitsplan soll dann bei einer eigenen Sitzung Mitte März (wahrscheinlich am 11.) fixiert werden. Nach Ostern sollen die Sitzungen mit Zeugenbefragungen starten.
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