Verwaltungsgerichtshof halbiert Entscheidungsdauer

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Die 2014 gestartete Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), Rudolf Thienel, „ein Erfolg“. Der Rechtsschutz sei besser, die Entscheidungen ergingen schneller. Der VwGH konnte seinen „Rucksack“ bedeutend verkleinern und die Entscheidungsfrist halbieren. Also ist Thienels Wunsch an die Politik, derzeit keine Änderungen vorzunehmen.

Im ersten Jahr der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden weniger Fälle als erwartet an den VwGH herangetragen - der jetzt nur noch für Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, aber auch wieder für Asylsachen zuständig ist: Knapp 4.000 Rechtssachen fielen neu an, 2.500 davon sind schon abgeschlossen.

Aus dem „alten System“ waren Anfang 2014 noch 4.600 Verfahren anhängig, 3.000 wurden erledigt. Damit waren Ende 2014 insgesamt 3.000 Verfahren anhängig - um 1.600 weniger als Anfang 2014, berichtete Thienel im APA-Interview.

Im Durchschnitt knapp neun Monate pro Verfahren

„Signifikant spürbar“ seien die Auswirkungen auf die Verfahrensdauer: Der VwGH konnte sich von durchschnittlich 16,7 Monaten im Jahr 2013 auf nur 8,7 Monate verbessern. Asylverfahren wurden noch schneller abgeschlossen.

Binnen 14 Tagen fielen Entscheidungen über Verfahrenshilfeanträge, bei Erkenntnissen und Beschlüssen (auf Abweisung etc.) zusammen betrug die Dauer im Durchschnitt 1,7 Monate, für Erkenntnisse (also Entscheidungen in der Sache) allein drei Monate.

Weiter Erfahrungen sammeln

Für den VwGH habe die Reform also einen „wirklich guten Konsolidierungsprozess“ in Schwung gebracht. „Das erste Jahr ist sehr gut gelaufen“, resümierte Thienel - der sein Amt gleichzeitig mit Start des neuen Systems angetreten hatte.

„Aber wir sind noch nicht am Ziel“, appellierte er an die Politik, den Prozess weiter laufen zu lassen - sowohl hinsichtlich der Ausstattung des Gerichtshofes als auch der neuen Verfahrensregeln. In die Verfahrensregeln sollte man „momentan nicht eingreifen“, sondern die nächsten zwei, drei Jahre noch „Erfahrungen sammeln“, empfiehlt der VwGH-Präsident.