Ministeriales „Ablenkungsmanöver“
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat ein neues Fremdenrechtspaket angekündigt: In bestimmten Fällen sollen Asylverfahren nur noch zehn Tage dauern, Einsprüche keine aufschiebende Wirkung mehr haben und Asylwerber bei einem negativen Bescheid sofort aus der Grundversorgung fallen. Bei Organisationen aus dem Flüchtlingsbereich sorgen die Pläne für Kopfschütteln.
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Ein „Ablenkungsmanöver“ ist das Paket für Herbert Langthaler von der Asylkoordination Österreich. Mit demselben Begriff umschreibt auch Christoph Riedl, Geschäftsführer des Diakonie Flüchtlingsdienst, die Pläne der Innenministerin. Und er spricht von „Orchideenthemen“, die an der eigentlichen Problematik vorbeigingen. Denn Schnellverfahren, wie sie Mikl-Leitner jetzt vorschlage, gebe es bereits, so Riedl gegenüber ORF.at. Und schon jetzt könnten Asylwerber bei einem negativen Erstbescheid ohne Aufschub abgeschoben werden.
EU-rechtlich bedenklich
Neu ist in den Plänen der Innenministerin allerdings, dass Asylweber bei einem negativen Erstbescheid automatisch aus der Grundversorgung fallen. Bisher blieben sie bei einem Einspruch zumindest so lange in der Betreuung, bis auch die zweite Instanz zu einem Urteil kam. Diese Änderung beurteilt Angela Brandstätter, Caritas-Leiterin für Flüchtlings- und Migrationsfragen als besonders problematisch. „Die Menschen sind in einem solchen Fall von massiver Obdachlosigkeit bedroht“, sagt sie im Gespräch mit ORF.at.
Brandstätter geht überdies davon aus, dass die Regelung gegen geltendes EU-Recht verstößt - eine Einschätzung, die auch Langthaler teilt. Und für SOS-Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak wäre eine Außerlandesbringung noch vor Abschluss des zweitinstanzlichen Verfahrens „ein klarer Menschenrechtsverstoß“.
Als rechtlich fragwürdig könnte sich auch Mikl-Leitners Plan erweisen, Asylwerber mit gefälschten Dokumenten automatisch abzulehnen. „Das halte ich für sehr problematisch“, sagte der Verfassungsrechtler Gerhard Muzak im Ö1-Mittagsjournal. Viele hätten gar keine andere Möglichkeit als mit gefälschten Dokumenten zu flüchten, und das könnten durchaus Menschen sein, die wirklich verfolgt werden, so Muzak - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Notwendigkeit angezweifelt
Neben der Rechtsstaatlichkeit der Gesetzespläne zweifeln die NGOs ganz generell an der Notwendigkeit der Maßnahmen. Bei dem Anstieg der Zahl von Asylwerbern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern habe es sich 2014 vor allem um Menschen aus dem Westbalkan und hier in erster Linie aus dem Kosovo gehandelt, sagt Langthaler gegenüber ORF.at. Laut Innenministerium kamen vergangenes Jahr 1.901 Asylwerber aus dem Kosovo - insgesamt gab es im Vorjahr 28.027 Asylanträge.
Solche Anstiege seien aber keineswegs ein neues und unbekanntes Phänomen. Mit Infokampagnen an Ort und Stelle und der bestehenden Entwicklungszusammenarbeit sei Österreich solchen Entwicklungen in der Vergangenheit gut begegnet. Auch für Riedl ist die Situation weder neu noch derart dramatisch, wie vom Innenministerium dargestellt. Es gebe immer wieder Gerüchte über „wirtschaftliches Asyl" in Österreich, die Menschen zur Flucht nach Österreich bewegten. Die Flüchtlinge kehrten im Normalfall bei einem negativen Bescheid allerdings schnell wieder in ihre alte Heimat zurück. „Da braucht man nichts Neues erfinden“, so Riedl.
Integration „eine Katastrophe“
Wirkliche Defizite sieht der Flüchtlingsdienst-Geschäftsführer dagegen bei den Integrationsmaßnahmen. Weil diese schlecht funktionierten, bekomme der Staat Probleme bei der Grundversorgung. Die genauen Zahlen dazu hat Langthaler: Mit Ende 2014 befanden sich 31.300 Flüchtlinge in der Grundversorgung, so der Experte der Asylkoordination. Doch rund ein Drittel müsste gar nicht mehr in dieser sein - entweder weil dem Asylantrag der Flüchtlinge stattgegeben wurde oder weil dieser zwar abgelehnt wurde, Gesundheit oder Leben der Flüchtlinge aber im Herkunftsland bedroht sind.
Solche subsidiär Schutzberechtigten dürfen ebenso wie Asylberechtigte arbeiten oder sich eine eigene Wohnung suchen. Doch das „Bundesministerium hat seine Hausaufgaben nicht gemacht“, sagt Langthaler. Vor allem die Wohnungssuche sei für Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus „eine Katastrophe“. Gleiches postuliert Riedl für die Integration in den Arbeitsmarkt.
Behörde in der Kritik
Zugleich sind sich die NGO-Vertreter einig, dass bereits in der ersten Instanz des Asylverfahrens Verbesserungen notwendig sind. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sei zwar erst ein Jahr alt, doch es brauche bereits Reformen, sagt Brandstätter. Die Zahl der Urteile, die in der zweiten Instanz wieder aufgehoben werden, sei Zeichen für die zahlreichen Fehlentscheidungen des Asylamts. Dabei würde eine gut funktionierende erste Instanz dem Staat viel Geld sparen. Weniger Anfechtungen würden weniger Richter beschäftigen, die Dauer der Asylverfahren deutlich reduzieren und damit auch weniger Plätze in der Grundversorgung nötig machen.
Opposition gespalten
Bei der ersten Instanz wollen auch die Grünen ansetzen. Für schnellere Verfahren müsse endlich evaluiert werden, was das Asylamt bisher geschafft habe, so die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Niemand hindere dieses nämlich daran, Verfahren schnell und qualitätsvoll abzuwickeln, so Korun. Während Korun der Innenministerin „Vernebelung“ vorwirft, sehen sich FPÖ und Team Stronach (TS) bestätigt. TS-Sicherheitssprecher Christoph Hagen freut sich, dass Mikl-Leitner „aufgewacht“ sei. Und die FPÖ sieht in Mikl-Leitners Plänen langjährige „freiheitliche Asylforderungen“ verwirklicht.
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