Meinl Bank: Einsprüche gegen Sonderdividenden-Anklage
In der Causa Meinl Bank/Sonderdividende haben alle fünf Beschuldigten Einsprüche gegen die Anklage erhoben. Das erläuterten Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl und Rechtsanwalt Georg Schima gestern bei einer Pressekonferenz in Wien. Beide übten scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien und an deren Anklage. Die Beschuldigten, darunter Julius Meinl, hätten sich rechtmäßig verhalten.
Weinzierl und Schima verteidigten die Rückstellungen der Meinl Bank im Jahresabschluss 2008 für das Risiko von Anlegerklagen. Diese Rückstellungen seien mit zehn Mio. Euro hoch genug gewesen, betonte Schima.
Die Summe habe fast die Hälfte der damals vorliegenden Anlegerklagen umfasst. Außerdem habe man noch zwölf Mio. Euro Rückstellungen für allgemeine Bankrisiken gehabt, insgesamt also rund 22 Mio. Euro, unterstrich Weinzierl.
Staatsanwaltschaft: Ausschüttung zu hoch
Die Staatsanwaltschaft Wien wirft den fünf Beschuldigten die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 225 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2008 vor. Die in Form einer Sachdividende vorgenommene Ausschüttung des Bilanzgewinns an die Eigentümer sei zu hoch gewesen, die Beschuldigten hätten dadurch Untreue und versuchte fahrlässige Krida begangen.
Sie hätten trotz Wegfalls des wesentlichen Geschäftsmodells mit der Meinl European Land (MEL) und trotz Kenntnis von Haftungsrisiken der Meinl Bank in Höhe von zumindest 250 Mio. Euro nur Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von zehn Mio. Euro gebildet. MEL habe alleine aus Kapitalerhöhungen fast zwei Mrd. Euro Kapital von Anlegern über die Börse aufgenommen.
Schima-Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft
Für Schima ist insbesondere die Höhe der geforderten Rückstellungen für Klagsrisiken nicht nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft stelle nicht einmal Berechnungen zur Höhe der Rückstellungen an, meinte er. Hätte die Meinl Bank mehr Rückstellungen als notwendig gebildet, hätten sich die Organe Vorwürfe machen lassen müssen.
Dass in der Anklageschrift von einem Tatplan gesprochen wird, weil die Wortmeldungen der Hauptversammlung schon vorher entworfen waren, ist für Schima kein Beweis. Bei fast allen Hauptversammlungen von nicht börsennotierten Gesellschaften werde so vorgegangen.