Mikl-Leitner will Asylverfahren deutlich verschärfen

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Bestimmte Asylverfahren sollen künftig binnen zehn Tagen erledigt sein, und auch wenn der Antragsteller gegen eine negative Entscheidung Berufung einlegt, soll er das Land verlassen müssen. Das ist ein zentraler Punkt eines Fremdenrechtspakets, das Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) heuer umsetzen möchte, wie sie der APA gestern sagte.

„Schnellverfahren, noch schnellere Außerlandesbringung und Entzug der Grundversorgung“ sind laut der Ministerin Schwerpunkte des Pakets, neben den bereits bekannten Plänen für eine Neuordnung der Grundversorgung inklusive automatischer Aufteilung auf die Bundesländer. Mit dem Koalitionspartner SPÖ müssen diese Ideen noch verhandelt werden.

„Beschleunigte Verfahren“ samt Abschiebung

Das „beschleunigte Verfahren“ soll künftig in bestimmten Fällen „Regel sein“: Generell etwa für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, denn diese „blockieren zusehends das System“, wie Mikl-Leitner sagte. Auch bei falschen Angaben oder Reisedokumenten und wenn es Grund zur Annahme der „Gefahr für die nationale Sicherheit oder Ordnung“ gibt (Beispiel laut Innenministerium wären „Straftaten“ oder „mehrfache rechtswidrige Einreise“), soll das Schnellverfahren zum Einsatz kommen.

Die Prüfung eines jeden Falles werde gewährt bleiben, versicherte Mikl-Leitner. Doch sollen „ab Sommer“ solche Verfahren maximal zehn Tage dauern. Bei einer Ablehnung soll der Antragsteller das Land so schnell wie möglich verlassen, auch wenn er Berufung einlegt. In diesen Fällen werde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aberkannt, daher könne eine „Außerlandesbringung“ (Abschiebung/freiwillige Rückkehr) stattfinden, ohne die Entscheidung abzuwarten. Bisher war das bei sicheren Drittlandsverfahren möglich, wenn beide Instanzen zustimmten.

Keine Grundversorgung bei Negativbescheid

Bei negativen erstinstanzlichen Entscheidungen fallen die Betroffenen überdies aus der Grundversorgung, so ein weiterer Punkt im Konzept. Zusätzlich werden weitere Gründe für einen Ausschluss aus der Grundversorgung angeführt, etwa „bei gewalttätigem Verhalten des Asylwerbers gegenüber Personal der Betreuungseinrichtungen“ oder wenn „Selbsterhaltungsfähigkeit“ gegeben ist.

Mikl-Leitner sieht die Zahl der Anträge aus sicheren Herkunftsstaaten eigenen Angaben zufolge als drängendes Problem. 2.708 habe es im Vorjahr gegeben, doch die Personen hätten „ohnehin keine Aussicht auf Asyl“ und würden so zu einem „Problem für die echten Kriegsflüchtlinge“. Die sicheren Herkunftsstaaten werden per Verordnung festgelegt, darunter der Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien.

Das „Fremdenrechtspaket 2015“ werde neben Asylbestimmungen auch noch Maßnahmen im Niederlassungsbereich vorsehen, hieß es aus dem Ministerium, die vorerst allerdings nicht präzisiert wurden.