Matura als Sprachnachweis für Staatsbürgerschaft

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Das Innenministerium hat den Staatsbürgerschaftsbehörden der Länder „empfohlen“, eine österreichische Matura als Nachweis der beim Erwerb der Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren zu belegenden Deutschkenntnisse zu akzeptieren. Bisher war das nicht der Fall.

Für den Staatsbürgerschaftserwerb bereits nach sechs Jahren Aufenthalt ist unter anderem die Vorlage „eines allgemein anerkannten Sprachdiploms oder Kurszeugnisses zumindest auf B2-Niveau“ erforderlich. Das entspricht in etwa Kenntnissen auf Maturaniveau in der ersten lebenden Fremdsprache.

Matura in Verordnung nicht genannt

In einer Verordnung werden Einrichtungen wie etwa das Österreichische Sprachdiplom Deutsch und das Goethe-Institut aufgezählt, deren Diplome diese Voraussetzung vermitteln. Eine österreichische Matura, bei der verpflichtend auch eine Deutschklausur erfolgreich absolviert werden muss, wird dagegen nicht explizit erwähnt.

Dementsprechend mussten etwa Maturanten für den Staatsbürgerschafserwerb noch einmal gesondert Deutschkenntnisse nachweise, vereinzelt betraf das sogar Absolventen eines Germanistikstudiums.

Das soll sich nun ändern: Zwar gibt es keine rechtlichen Änderungen - allerdings habe man den Staatsbürgerschaftsbehörden der Länder „eine Empfehlung dahingehend übermittelt, die österreichische Matura als ausreichenden Nachweis auch für das B2-Niveau anzuerkennen“, so Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Alev Korun.